Am 05.06.2019 wurde bekannt, dass ein Polizeischüler in Schleswig-Holstein wegen eines Fotos mit Hakenkreuzbinde und Wehrmachtsmütze ins Visier der Lübecker Staatsanwaltschaft geraten ist. Der Fall wurde dem Leiter des Plöner Polizeireviers im August 2018 bekannt. Der Schüler wurde bereits wegen fehlender charakterlicher Eignung vom Landespolizeiamt fristlos entlassen. Gegen ihn wird wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt. Bei einer Durchsuchung stellten Beamte zudem ein Messer sicher, bei dem es sich um einen verbotenen Gegenstand im Sinne des Waffengesetzes handeln könnte. Das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Straftat nach dem Waffengesetz ist noch nicht abgeschlossen. Die Prüfung eines Anfangsverdachts wegen Volksverhetzung mit Blick auf Äußerungen des Polizeischülers in einem WhatsApp-Chat sowie in sozialen Medien dauert.
Am 05.06.2019 wurde bekannt, dass ein Polizeischüler in Schleswig-Holstein wegen eines Fotos mit Hakenkreuzbinde und Wehrmachtsmütze ins Visier der Lübecker Staatsanwaltschaft geraten ist. Der Fall wurde dem Leiter des Plöner Polizeireviers im August 2018 bekannt. Der Schüler wurde bereits wegen fehlender charakterlicher Eignung vom Landespolizeiamt fristlos entlassen. Gegen ihn wird wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt. Bei einer Durchsuchung stellten Beamte zudem ein Messer sicher, bei dem es sich um einen verbotenen Gegenstand im Sinne des Waffengesetzes handeln könnte. Das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Straftat nach dem Waffengesetz ist noch nicht abgeschlossen. Die Prüfung eines Anfangsverdachts wegen Volksverhetzung mit Blick auf Äußerungen des Polizeischülers in einem WhatsApp-Chat sowie in sozialen Medien dauert.