Am 19.03.2026 wurde der bislang in Untersuchungshaft befindliche Tatverdächtige entlassen. Im Zuge der fortlaufenden Ermittlungen ergaben sich Zweifel am dringenden Tatverdacht gegen den 23-Jährigen. Er gab für die Tatzeit ein Alibi an, das nach Überprüfungen durch die Mordkommission zutreffen dürfte. Maßgebliches Beweismittel gegen den Mann war die Tatsache, dass auf seinen Namen der gesuchte weiße Golf angemietet worden war. Auch deckte sich sein Erscheinungsbild mit der von Zeugen abgegebenen Täterbeschreibung. Nach den weiteren Ermittlungen ist es allerdings möglich, dass der Pkw von Dritten unter Verwendung des Namens und Ausweises des 23-Jährigen angemietet worden war. Aufgrund dieser Ermittlungsergebnisse besteht gegen den Mann kein dringender Tatverdacht mehr, der Voraussetzung für die Untersuchungshaft ist. Daher veranlasste die Staatsanwaltschaft die Entlassung aus der Justizvollzugsanstalt und beantragte die Aufhebung des Haftbefehls beim Amtsgericht Kiel. Die Ermittlungen werden weiterhin mit Nachdruck durch das Kommissariat 1 der Bezirkskriminalinspektion Kiel in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Kiel geführt.
Am 19.03.2026 wurde der bislang in Untersuchungshaft befindliche Tatverdächtige entlassen. Im Zuge der fortlaufenden Ermittlungen ergaben sich Zweifel am dringenden Tatverdacht gegen den 23-Jährigen. Er gab für die Tatzeit ein Alibi an, das nach Überprüfungen durch die Mordkommission zutreffen dürfte. Maßgebliches Beweismittel gegen den Mann war die Tatsache, dass auf seinen Namen der gesuchte weiße Golf angemietet worden war. Auch deckte sich sein Erscheinungsbild mit der von Zeugen abgegebenen Täterbeschreibung. Nach den weiteren Ermittlungen ist es allerdings möglich, dass der Pkw von Dritten unter Verwendung des Namens und Ausweises des 23-Jährigen angemietet worden war. Aufgrund dieser Ermittlungsergebnisse besteht gegen den Mann kein dringender Tatverdacht mehr, der Voraussetzung für die Untersuchungshaft ist. Daher veranlasste die Staatsanwaltschaft die Entlassung aus der Justizvollzugsanstalt und beantragte die Aufhebung des Haftbefehls beim Amtsgericht Kiel. Die Ermittlungen werden weiterhin mit Nachdruck durch das Kommissariat 1 der Bezirkskriminalinspektion Kiel in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Kiel geführt.