Am 26.09.2025 gegen Nachmittag starb ein vier Monate altes Mädchen in Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen) in seinem Zuhause. Ein Notarzt bestätigte den Tod. Die Obduktion ergab, dass das Kind verhungert ist. Die 24-jährige Mutter und ihr ebenfalls 24-jähriger Lebensgefährte, beide Deutsche, wurden am 27.09.2025 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Itzehoe einer Haftrichterin vorgeführt. Diese erließ Untersuchungshaftbefehl wegen dringenden Verdachts des Mordes durch Unterlassen, konkret wegen des Mordmerkmals der Grausamkeit. Die beiden befinden sich in einer Justizvollzugsanstalt. Sie haben sich gegenüber der Polizei geäußert, jedoch kein Geständnis abgelegt. Vor der Ermittlungsrichterin schwiegen sie. In dem Haushalt lebten zudem zwei weitere Kinder, zweijährige Zwillingsmädchen, die anderweitig untergebracht wurden. Die Ermittlungen zu den Gesamtumständen dauern.
Am 26.09.2025 gegen Nachmittag starb ein vier Monate altes Mädchen in Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen) in seinem Zuhause. Ein Notarzt bestätigte den Tod. Die Obduktion ergab, dass das Kind verhungert ist. Die 24-jährige Mutter und ihr ebenfalls 24-jähriger Lebensgefährte, beide Deutsche, wurden am 27.09.2025 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Itzehoe einer Haftrichterin vorgeführt. Diese erließ Untersuchungshaftbefehl wegen dringenden Verdachts des Mordes durch Unterlassen, konkret wegen des Mordmerkmals der Grausamkeit. Die beiden befinden sich in einer Justizvollzugsanstalt. Sie haben sich gegenüber der Polizei geäußert, jedoch kein Geständnis abgelegt. Vor der Ermittlungsrichterin schwiegen sie. In dem Haushalt lebten zudem zwei weitere Kinder, zweijährige Zwillingsmädchen, die anderweitig untergebracht wurden. Die Ermittlungen zu den Gesamtumständen dauern.