Am 17.02.2026 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Itzehoe Anklage gegen die Eltern eines im September 2025 in Brunsbüttel verstorbenen, vier Monate alten Mädchens erhoben hat. Die Anklage lautet auf gemeinschaftlichen Mord durch Unterlassen, da die Eltern das Kind weder ausreichend ernährt noch mit genügend Flüssigkeit versorgt haben sollen. Aufgrund der einmonatigen Leidenszeit des Kindes wird das Mordmerkmal der Grausamkeit angenommen. Die Eltern befinden sich seit dem Tod des Kindes in Untersuchungshaft, während die Geschwister des Kindes, ein Zwillingspaar, anderweitig untergebracht wurden.
Am 17.02.2026 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Itzehoe Anklage gegen die Eltern eines im September 2025 in Brunsbüttel verstorbenen, vier Monate alten Mädchens erhoben hat. Die Anklage lautet auf gemeinschaftlichen Mord durch Unterlassen, da die Eltern das Kind weder ausreichend ernährt noch mit genügend Flüssigkeit versorgt haben sollen. Aufgrund der einmonatigen Leidenszeit des Kindes wird das Mordmerkmal der Grausamkeit angenommen. Die Eltern befinden sich seit dem Tod des Kindes in Untersuchungshaft, während die Geschwister des Kindes, ein Zwillingspaar, anderweitig untergebracht wurden.