Am 03.12.2025 wurde in Aschau der Freispruch im Prozess um den Tod der Studentin Hanna rechtskräftig. Es wurden keine Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Das Gericht hatte den 23 Jahre alten Angeklagten freigesprochen, die Studentin Hanna auf dem Heimweg von der Diskothek „Eiskeller“ getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte Freispruch gefordert, weil die Tat ihm im Prozess nicht nachgewiesen werden konnte.
Am 03.12.2025 wurde in Aschau der Freispruch im Prozess um den Tod der Studentin Hanna rechtskräftig. Es wurden keine Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Das Gericht hatte den 23 Jahre alten Angeklagten freigesprochen, die Studentin Hanna auf dem Heimweg von der Diskothek „Eiskeller“ getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte Freispruch gefordert, weil die Tat ihm im Prozess nicht nachgewiesen werden konnte.