Freispruch im Fall Hanna rechtskräftig
Der Freispruch im Prozess um den Tod der Studentin Hanna in Aschau ist rechtskräftig. Das Gericht hatte den Angeklagten freigesprochen, da die Tat ihm nicht nachgewiesen werden konnte. Die Vorsitzende Richterin entschuldigte sich bei dem jungen Mann für die unrechtmäßige Haft. Die Staatsanwaltschaft Traunstein kündigte eine Nachbereitung an, um Kritikpunkte zum Ermittlungsverlauf zu prüfen. Die Verteidiger des Angeklagten kritisierten die Ermittler und forderten Konsequenzen. Verteidigerin Regina Rick kündigte eine Amtshaftungsklage an.
Der Freispruch im Prozess um den Tod der Studentin Hanna in Aschau ist rechtskräftig. Das Gericht hatte den Angeklagten freigesprochen, da die Tat ihm nicht nachgewiesen werden konnte. Die Vorsitzende Richterin entschuldigte sich bei dem jungen Mann für die unrechtmäßige Haft. Die Staatsanwaltschaft Traunstein kündigte eine Nachbereitung an, um Kritikpunkte zum Ermittlungsverlauf zu prüfen. Die Verteidiger des Angeklagten kritisierten die Ermittler und forderten Konsequenzen. Verteidigerin Regina Rick kündigte eine Amtshaftungsklage an.
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