Der Freispruch im Prozess um den Tod der Studentin Hanna im bayerischen Aschau ist rechtskräftig. Bis zum Ende der Frist wurden keine Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Das Gericht hatte den 23 Jahre alten Angeklagten von dem Vorwurf freigesprochen, die Studentin Hanna getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft forderte Freispruch, weil die Tat ihm im Prozess nicht habe nachgewiesen werden können. Die Vorsitzende Richterin Heike Will entschuldigte sich bei dem jungen Mann dafür, dass er zu Unrecht in Haft gesessen habe. Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass es im Verlaufe der Ermittlungen zu etlichen fatalen Fehlern gekommen ist. Die Staatsanwaltschaft Traunstein kündigte eine "Nachbereitung" an. Die Verteidiger des Angeklagten hatten die Ermittler und dabei vor allem die Kriminalpolizei in Rosenheim scharf kritisiert.
Der Freispruch im Prozess um den Tod der Studentin Hanna im bayerischen Aschau ist rechtskräftig. Bis zum Ende der Frist wurden keine Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Das Gericht hatte den 23 Jahre alten Angeklagten von dem Vorwurf freigesprochen, die Studentin Hanna getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft forderte Freispruch, weil die Tat ihm im Prozess nicht habe nachgewiesen werden können. Die Vorsitzende Richterin Heike Will entschuldigte sich bei dem jungen Mann dafür, dass er zu Unrecht in Haft gesessen habe. Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass es im Verlaufe der Ermittlungen zu etlichen fatalen Fehlern gekommen ist. Die Staatsanwaltschaft Traunstein kündigte eine "Nachbereitung" an. Die Verteidiger des Angeklagten hatten die Ermittler und dabei vor allem die Kriminalpolizei in Rosenheim scharf kritisiert.