Der Freispruch im Prozess um den Tod der Studentin Hanna im bayerischen Aschau ist rechtskräftig. Bis zum Ende der Frist wurden keine Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Das Gericht hatte den 23 Jahre alten Angeklagten freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte Freispruch gefordert, weil die Tat ihm im Prozess nicht habe nachgewiesen werden können. Die Vorsitzende Richterin Heike Will entschuldigte sich bei dem jungen Mann dafür, dass er zu Unrecht in Haft gesessen habe. Die Staatsanwaltschaft Traunstein kündigte eine "Nachbereitung" an. Die Verteidiger des Angeklagten hatten die Ermittler scharf kritisiert und das bayerische Innenministerium sowie das Polizeipräsidium Oberbayern Süd aufgefordert, Konsequenzen zu ziehen.
Der Freispruch im Prozess um den Tod der Studentin Hanna im bayerischen Aschau ist rechtskräftig. Bis zum Ende der Frist wurden keine Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Das Gericht hatte den 23 Jahre alten Angeklagten freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte Freispruch gefordert, weil die Tat ihm im Prozess nicht habe nachgewiesen werden können. Die Vorsitzende Richterin Heike Will entschuldigte sich bei dem jungen Mann dafür, dass er zu Unrecht in Haft gesessen habe. Die Staatsanwaltschaft Traunstein kündigte eine "Nachbereitung" an. Die Verteidiger des Angeklagten hatten die Ermittler scharf kritisiert und das bayerische Innenministerium sowie das Polizeipräsidium Oberbayern Süd aufgefordert, Konsequenzen zu ziehen.