Am 24.07.2025 fasste der Heilpraktiker Jean-Pierre L. (73) einer Patientin (43) während einer Behandlung in seiner Praxis in Zwickau in den Intimbereich. Er zog ihr unerwartet den Slip herunter und fuhr mit breiten Händen über ihr Gesäß. Die Staatsanwaltschaft wertete die Behandlung als sexuellen Missbrauch ohne medizinischen Nutzen. Der Angeklagte rechtfertigte sein Vorgehen als Teil der Therapie. Das Amtsgericht Zwickau verurteilte ihn am 21.08.2026 zu elf Monaten Haft auf Bewährung und erlegte ihm ein zweijähriges Berufsverbot auf. Zudem muss er 1000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen. #Sexualdelikt
Am 24.07.2025 fasste der Heilpraktiker Jean-Pierre L. (73) einer Patientin (43) während einer Behandlung in seiner Praxis in Zwickau in den Intimbereich. Er zog ihr unerwartet den Slip herunter und fuhr mit breiten Händen über ihr Gesäß. Die Staatsanwaltschaft wertete die Behandlung als sexuellen Missbrauch ohne medizinischen Nutzen. Der Angeklagte rechtfertigte sein Vorgehen als Teil der Therapie. Das Amtsgericht Zwickau verurteilte ihn am 21.08.2026 zu elf Monaten Haft auf Bewährung und erlegte ihm ein zweijähriges Berufsverbot auf. Zudem muss er 1000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen. #Sexualdelikt
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