Am 30.03.2026 kontrollierte die Bundespolizei um 19:25 Uhr in der Grenzkontrollstelle auf der B 178n bei Zittau einen einreisenden Transporter und die beiden türkischen Insassen. Die beiden 34 und 35 Jahre alten Männer konnten keine den Aufenthalt legitimierende Dokumente vorlegen und trugen schmutzige Arbeitskleidung. Im Laderaum befand sich Bau- und Arbeitsmaterial, was auf eine Bautätigkeit in Deutschland im Innenausbau schließen lässt. Eine notwendige Arbeitserlaubnis konnten die Männer nicht vorlegen. Der Fahrer gab als Grund für die Einreise die Suche nach einer Tankstelle in Polen an. Es stellte sich heraus, dass der Fahrer in Paris lebt und der Beifahrer in Deutschland einen Asylantrag gestellt hat. Der Beifahrer wurde zur für ihn zuständigen Ausländerbehörde geschickt und der Fahrer nach Polen zurückgewiesen. Es wurden Ermittlungen wegen der Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz sowie der Aufnahme einer unerlaubten Beschäftigung eingeleitet.
Am 30.03.2026 kontrollierte die Bundespolizei um 19:25 Uhr in der Grenzkontrollstelle auf der B 178n bei Zittau einen einreisenden Transporter und die beiden türkischen Insassen. Die beiden 34 und 35 Jahre alten Männer konnten keine den Aufenthalt legitimierende Dokumente vorlegen und trugen schmutzige Arbeitskleidung. Im Laderaum befand sich Bau- und Arbeitsmaterial, was auf eine Bautätigkeit in Deutschland im Innenausbau schließen lässt. Eine notwendige Arbeitserlaubnis konnten die Männer nicht vorlegen. Der Fahrer gab als Grund für die Einreise die Suche nach einer Tankstelle in Polen an. Es stellte sich heraus, dass der Fahrer in Paris lebt und der Beifahrer in Deutschland einen Asylantrag gestellt hat. Der Beifahrer wurde zur für ihn zuständigen Ausländerbehörde geschickt und der Fahrer nach Polen zurückgewiesen. Es wurden Ermittlungen wegen der Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz sowie der Aufnahme einer unerlaubten Beschäftigung eingeleitet.