Am 26.03.2026 um 21:30 Uhr kontrollierten Bundespolizisten auf der B 178n bei Zittau einen deutschen PKW. Am Steuer saß ein 46-jähriger russischer Staatsangehöriger. Der Mann konnte sich anfangs nicht ausweisen. Es stellte sich heraus, dass er über eine abgelaufene Aufenthaltsgestattung für Deutschland verfügte. Einen gültigen Führerschein besaß er auch nicht. Da der Verdacht der unerlaubten Einreise beziehungsweise des unerlaubten Aufenthalts und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorlag, wurde der Mann in Gewahrsam genommen, angezeigt und anschließend an eine Ausländerbehörde übergeben.
Am 26.03.2026 um 21:30 Uhr kontrollierten Bundespolizisten auf der B 178n bei Zittau einen deutschen PKW. Am Steuer saß ein 46-jähriger russischer Staatsangehöriger. Der Mann konnte sich anfangs nicht ausweisen. Es stellte sich heraus, dass er über eine abgelaufene Aufenthaltsgestattung für Deutschland verfügte. Einen gültigen Führerschein besaß er auch nicht. Da der Verdacht der unerlaubten Einreise beziehungsweise des unerlaubten Aufenthalts und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorlag, wurde der Mann in Gewahrsam genommen, angezeigt und anschließend an eine Ausländerbehörde übergeben.