Am 29.06.2026 gegen 12:15 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz einen 54-jährigen griechischen Staatsangehörigen am Grenzübergang in Reitzenhain. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung stellte sich heraus, dass ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen Betrug vorlag. Der Mann konnte die geforderte Geldstrafe von über 1000 Euro aufbringen und seine Reise fortsetzen.
Am 29.06.2026 gegen 12:15 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz einen 54-jährigen griechischen Staatsangehörigen am Grenzübergang in Reitzenhain. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung stellte sich heraus, dass ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen Betrug vorlag. Der Mann konnte die geforderte Geldstrafe von über 1000 Euro aufbringen und seine Reise fortsetzen.