Am 05.07.2026 gegen 13:30 Uhr stellten Bundespolizisten am Grenzübergang Reitzenhain einen 42-jährigen deutschen Staatsangehörigen fest. Gegen ihn lag ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach vor, wonach eine Geldstrafe von 2.000 Euro oder eine 20-tägige Restfreiheitsstrafe zu leisten war. Der Mann beglich die Geldstrafe sowie Verwaltungsgebühren von rund 140 Euro und konnte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen seine Reise fortsetzen.
Am 05.07.2026 gegen 13:30 Uhr stellten Bundespolizisten am Grenzübergang Reitzenhain einen 42-jährigen deutschen Staatsangehörigen fest. Gegen ihn lag ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach vor, wonach eine Geldstrafe von 2.000 Euro oder eine 20-tägige Restfreiheitsstrafe zu leisten war. Der Mann beglich die Geldstrafe sowie Verwaltungsgebühren von rund 140 Euro und konnte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen seine Reise fortsetzen.