Am 21.02.2018 verurteilte der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig den 60-jährigen ehemaligen Schriftsachverständigen des Landeskriminalamts Sachsen, Detlev G., zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. G. hatte am 04.11.2013 den 59-jährigen Geschäftsmann Wojciech S. aus Hannover getötet, die Leiche zerstückelt und auf einem Grundstück in Ostsachsen vergraben. Das Opfer hatte zuvor in Kannibalen-Foren mit G. gechattet und ein Treffen zwecks Tötung und Schlachtung vereinbart. Der BGH hob die früheren Urteile des Landgerichts Dresden auf, die auf acht Jahre sechs Monate bzw. acht Jahre sieben Monate gelautet hatten, und verhängte die gesetzlich vorgeschriebene Höchststrafe. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Am 21.02.2018 verurteilte der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig den 60-jährigen ehemaligen Schriftsachverständigen des Landeskriminalamts Sachsen, Detlev G., zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. G. hatte am 04.11.2013 den 59-jährigen Geschäftsmann Wojciech S. aus Hannover getötet, die Leiche zerstückelt und auf einem Grundstück in Ostsachsen vergraben. Das Opfer hatte zuvor in Kannibalen-Foren mit G. gechattet und ein Treffen zwecks Tötung und Schlachtung vereinbart. Der BGH hob die früheren Urteile des Landgerichts Dresden auf, die auf acht Jahre sechs Monate bzw. acht Jahre sieben Monate gelautet hatten, und verhängte die gesetzlich vorgeschriebene Höchststrafe. Die Entscheidung ist rechtskräftig.