Amokfahrt mit zwei Toten – Täter in Psychiatrie
Am 04.05.2026 gegen 18:00 Uhr fuhr ein 33-jähriger deutscher Staatsbürger mit einem weißen Auto über den Augustusplatz in die Fußgängerzone der Grimmaischen Straße und raste durch die Einkaufsstraße. Dabei wurden eine 63-jährige Frau und ein 77-jähriger Mann getötet, zwei Menschen schwer verletzt (75-jähriger Mann, 84-jährige Frau) und etwa 80 weitere Personen betroffen. Der Fahrer, bei dem es sich nach Informationen von WELT um den Boxtrainer Jeffrey K. handelt, wurde noch am Tatort widerstandslos festgenommen. Er befand sich in einem psychischen Ausnahmezustand. Ein Ermittlungsrichter ordnete die einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Die Staatsanwaltschaft geht von erheblich verminderter Schuldfähigkeit aus. Der Täter war polizeibekannt, unter anderem wegen einer Verurteilung 2014 wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Vermummungsverbot sowie wegen Bedrohung und ehrverletzender Delikte. Er hatte sich Ende April 2026 freiwillig in eine Klinik begeben und wurde nach kurzem Aufenthalt entlassen. Ein politisches oder religiöses Motiv wird ausgeschlossen; die Ermittler gehen eher von einer Beziehungstat aus. Es wird unter anderem wegen zweifachen Mordes und mehrfachen Mordversuchs ermittelt. #Mord #Koerperverletzung #Vermummungsverbot
Am 04.05.2026 gegen 18:00 Uhr fuhr ein 33-jähriger deutscher Staatsbürger mit einem weißen Auto über den Augustusplatz in die Fußgängerzone der Grimmaischen Straße und raste durch die Einkaufsstraße. Dabei wurden eine 63-jährige Frau und ein 77-jähriger Mann getötet, zwei Menschen schwer verletzt (75-jähriger Mann, 84-jährige Frau) und etwa 80 weitere Personen betroffen. Der Fahrer, bei dem es sich nach Informationen von WELT um den Boxtrainer Jeffrey K. handelt, wurde noch am Tatort widerstandslos festgenommen. Er befand sich in einem psychischen Ausnahmezustand. Ein Ermittlungsrichter ordnete die einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Die Staatsanwaltschaft geht von erheblich verminderter Schuldfähigkeit aus. Der Täter war polizeibekannt, unter anderem wegen einer Verurteilung 2014 wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Vermummungsverbot sowie wegen Bedrohung und ehrverletzender Delikte. Er hatte sich Ende April 2026 freiwillig in eine Klinik begeben und wurde nach kurzem Aufenthalt entlassen. Ein politisches oder religiöses Motiv wird ausgeschlossen; die Ermittler gehen eher von einer Beziehungstat aus. Es wird unter anderem wegen zweifachen Mordes und mehrfachen Mordversuchs ermittelt. #Mord #Koerperverletzung #Vermummungsverbot
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