Am 30.08.2023 kam es in Rheinland-Pfalz zu einem Fall von Besitz kinderpornografischer Inhalte. Eine Lehrerin erhielt ein Video mit intimen Aufnahmen einer 13-jährigen Schülerin, das von deren Freund verbreitet wurde. Die Lehrerin wollte die Mutter informieren, indem sie sich das Video schicken ließ. Nun drohen ihr ein Jahr Haft und die Kündigung, obwohl die Staatsanwaltschaft in Koblenz die Strafe als zu hart empfindet. Der Fall wird strafrechtlich verfolgt.
Am 30.08.2023 kam es in Rheinland-Pfalz zu einem Fall von Besitz kinderpornografischer Inhalte. Eine Lehrerin erhielt ein Video mit intimen Aufnahmen einer 13-jährigen Schülerin, das von deren Freund verbreitet wurde. Die Lehrerin wollte die Mutter informieren, indem sie sich das Video schicken ließ. Nun drohen ihr ein Jahr Haft und die Kündigung, obwohl die Staatsanwaltschaft in Koblenz die Strafe als zu hart empfindet. Der Fall wird strafrechtlich verfolgt.