Am 27.03.2026 gegen 20.10 Uhr kontrollierte die Bundespolizei einen aus Polen kommenden Einreisezug am Bahnhof Görlitz. Unter den Aussteigenden befand sich ein 41-jähriger polnischer Staatsangehöriger. Bei der Überprüfung seiner Personalien wurden insgesamt zehn Fahndungstreffer festgestellt, darunter vier vollstreckbare Haftbefehle. Wegen Diebstahls, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs und Erschleichens von Leistungen suchten die Staatsanwaltschaften Dresden, Leipzig und Osnabrück nach dem Mann. In weiteren sechs Fällen hatten andere Staatsanwaltschaften aus dem gesamten Bundesgebiet um die Feststellung einer Wohnanschrift zur Durchführung von Strafverfahren ersucht. Da der 41-Jährige die gegen ihn verhängten Geldstrafen in Gesamthöhe von 1.065 Euro nicht bezahlen konnte, wurde er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in die nächste Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Am 27.03.2026 gegen 20.10 Uhr kontrollierte die Bundespolizei einen aus Polen kommenden Einreisezug am Bahnhof Görlitz. Unter den Aussteigenden befand sich ein 41-jähriger polnischer Staatsangehöriger. Bei der Überprüfung seiner Personalien wurden insgesamt zehn Fahndungstreffer festgestellt, darunter vier vollstreckbare Haftbefehle. Wegen Diebstahls, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs und Erschleichens von Leistungen suchten die Staatsanwaltschaften Dresden, Leipzig und Osnabrück nach dem Mann. In weiteren sechs Fällen hatten andere Staatsanwaltschaften aus dem gesamten Bundesgebiet um die Feststellung einer Wohnanschrift zur Durchführung von Strafverfahren ersucht. Da der 41-Jährige die gegen ihn verhängten Geldstrafen in Gesamthöhe von 1.065 Euro nicht bezahlen konnte, wurde er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in die nächste Justizvollzugsanstalt eingeliefert.