Alex W. gesteht tödliche Messerattacke auf Marwa El-Sherbini
Am 01.07.2009 gegen 00:00 Uhr tötete der 28-jährige Russlanddeutsche Alex W. die schwangere Zeugin Marwa El-Sherbini in einer Berufungsverhandlung wegen Beleidigung aus Fremdenhass mit einem Messer und verletzte ihren Mann lebensgefährlich. In einer Erklärung, verlesen durch seinen Anwalt Veikko Bartel, gestand Alex W. die Tat, nannte jedoch Stress durch das Beleidigungsverfahren und Furcht vor einer Gefängnisstrafe als Ursachen. Er gab an, eine ausländerfeindliche Gesinnung zu haben, betonte aber, dass dies nicht das Motiv sei. Er sei depressiv gewesen und habe sich in den Wochen vor der Tat mit viel Alkohol betäubt. Die Tat sei nicht geplant gewesen, das Messer habe er bereits mehrere Wochen im Rucksack gehabt. Nach seiner Festnahme habe er bedauert, dass es geschehen sei. Alex W. muss sich wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Ihm droht eine lebenslange Haftstrafe. #Mord #Koerperverletzung #Beleidigung
Am 01.07.2009 gegen 00:00 Uhr tötete der 28-jährige Russlanddeutsche Alex W. die schwangere Zeugin Marwa El-Sherbini in einer Berufungsverhandlung wegen Beleidigung aus Fremdenhass mit einem Messer und verletzte ihren Mann lebensgefährlich. In einer Erklärung, verlesen durch seinen Anwalt Veikko Bartel, gestand Alex W. die Tat, nannte jedoch Stress durch das Beleidigungsverfahren und Furcht vor einer Gefängnisstrafe als Ursachen. Er gab an, eine ausländerfeindliche Gesinnung zu haben, betonte aber, dass dies nicht das Motiv sei. Er sei depressiv gewesen und habe sich in den Wochen vor der Tat mit viel Alkohol betäubt. Die Tat sei nicht geplant gewesen, das Messer habe er bereits mehrere Wochen im Rucksack gehabt. Nach seiner Festnahme habe er bedauert, dass es geschehen sei. Alex W. muss sich wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Ihm droht eine lebenslange Haftstrafe. #Mord #Koerperverletzung #Beleidigung
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Clan-Mitglieder wegen Krawallen vor Gericht
Am 24.04.2017 begann vor dem Landgericht Hannover der Prozess gegen sechs Mitglieder einer libanesischen Großfamilie. Ihnen werden schwerer Landfriedensbruch, versuchte Anstiftung zur Gewalt, Körperverletzung, Morddrohungen und Beleidigung vorgeworfen. Hintergrund sind die Ausschreitungen in Hameln am 14.01.2015, nachdem der 26-jährige Mohamed S. bei einem Fluchtversuch aus dem Amtsgericht Hameln sieben Stockwerke in die Tiefe stürzte und später seinen Verletzungen erlag. Daraufhin attackierten Angehörige, darunter die 50-jährige Mutter Khadra S., Polizeibeamte und Unbeteiligte mit Schlägen, Tritten, Pfefferspray und Steinwürfen. 24 Polizisten und sechs weitere Personen wurden verletzt. Die Mutter soll dabei gerufen haben: „Ich schlachte dich!“ und „Hameln soll brennen!“. Der Prozess ist auf 30 Verhandlungstage angesetzt. Eine Verständigung wird erwartet, bei Geständnissen drohen Haftstrafen von sechs bis zwölf Monaten auf Bewährung. #Mord #Koerperverletzung #Landfriedensbruch #Beleidigung
Am 24.04.2017 begann vor dem Landgericht Hannover der Prozess gegen sechs Mitglieder einer libanesischen Großfamilie. Ihnen werden schwerer Landfriedensbruch, versuchte Anstiftung zur Gewalt, Körperverletzung, Morddrohungen und Beleidigung vorgeworfen. Hintergrund sind die Ausschreitungen in Hameln am 14.01.2015, nachdem der 26-jährige Mohamed S. bei einem Fluchtversuch aus dem Amtsgericht Hameln sieben Stockwerke in die Tiefe stürzte und später seinen Verletzungen erlag. Daraufhin attackierten Angehörige, darunter die 50-jährige Mutter Khadra S., Polizeibeamte und Unbeteiligte mit Schlägen, Tritten, Pfefferspray und Steinwürfen. 24 Polizisten und sechs weitere Personen wurden verletzt. Die Mutter soll dabei gerufen haben: „Ich schlachte dich!“ und „Hameln soll brennen!“. Der Prozess ist auf 30 Verhandlungstage angesetzt. Eine Verständigung wird erwartet, bei Geständnissen drohen Haftstrafen von sechs bis zwölf Monaten auf Bewährung. #Mord #Koerperverletzung #Landfriedensbruch #Beleidigung
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Hamburgerin nach Messerattacke in Haft
Am 28.09.2015 gegen Ende September kam es auf dem Münchner Oktoberfest im Käfer-Festzelt zu einer lebensgefährlichen Messerattacke. Nach einem Streit und massiven Beleidigungen durch eine 33-jährige Hamburgerin eskalierte die Situation. Die Frau zückte ein Messer und stach auf einen 33-jährigen Lkw-Fahrer ein, der einem Freund zu Hilfe eilen wollte. Das Opfer erlitt eine lebensgefährliche Stichverletzung am Bauch sowie eine Schnittverletzung am Hals und musste notoperiert werden. Mittlerweile ist es außer Lebensgefahr. Die Tatverdächtige, die Lebensgefährtin eines Hamburger Multi-Millionärs, stellte sich zunächst der Polizei. Nachdem ein Haftbefehl wegen versuchten Mordes zunächst abgelehnt und die Tat als gefährliche Körperverletzung bewertet wurde, kam sie auf freien Fuß. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft wurde der Haftbefehl wegen versuchten Mordes nun doch erlassen. Die Frau wurde am 07.10.2015 in Hamburg-Winterhude festgenommen und soll nach München überstellt werden. #Mord #Koerperverletzung #Beleidigung
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Salafist nach Messerattacke auf Polizisten vor Gericht
Am 05.05.2012 griff ein 26-jähriger Deutsch-Türke bei Ausschreitungen in Bonn zwei Polizisten mit einem Messer an. Der gewaltbereite Salafist soll zunächst Flaschen und Steine auf Beamte geworfen haben, bevor er drei Polizisten gezielt mit einem Messer attackierte und zwei von ihnen – darunter eine Polizistin – mit Stichen in den Oberschenkel erheblich verletzte. Die Verletzungen waren nicht lebensgefährlich. Der aus Hessen stammende Angeklagte, der wegen mehrfacher gefährlicher Körperverletzung polizeibekannt ist, wurde unter dem Verdacht des versuchten Polizistenmordes in Untersuchungshaft genommen. Die Staatsanwaltschaft Bonn wirft ihm gefährliche Körperverletzung, besonders schweren Landfriedensbruch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor. Der Prozess vor dem Bonner Landgericht begann am 10.10.2012 unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen. Der Angeklagte gestand die Angriffe, bestritt jedoch eine Tötungsabsicht. Als Motiv gab er an, die Polizei habe den Anhängern von "Pro NRW" erlaubt, Mohammed-Karikaturen zu zeigen, was Muslime beleidigt habe. #Mord #Koerperverletzung #Landfriedensbruch #WiderstandVollstreckungsbeamte #Beleidigung
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Banden heuern Teenager als Auftragsmörder an
Die Kriminaldirektion Frankfurt meldet, dass kriminelle Netzwerke Jugendliche anwerben, um für sie zu töten, zu bedrohen oder anzugreifen. Es wird von einer neuen Qualität der Kriminalität gesprochen, nämlich "Violence as a Service". Kriminelle Banden beauftragen Dritte, Gewalthandlungen gegen Bezahlung auszuführen. Das Bundeskriminalamt bestätigt, dass häufig Minderjährige oder junge Täter angeworben werden, die dann Drohungen, Angriffe oder Tötungen gegen Bezahlung ausführen. Die Rekrutierung erfolgt meist über soziale Medien und Messenger-Dienste. Anfang der Woche schickte das Landgericht Frankfurt einen 15-Jährigen für vier Jahre und drei Monate in den Jugendknast wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung in fünf Fällen. Im Sommer 2025 schleuderte der Teenager eine selbstgebastelte Kugelbombe voller Brandbeschleuniger in ein Café in Bockenheim. Der Sprengsatz explodierte, und Flammen schlugen durch den Raum. Der Wirt konnte vier Gäste und sich ins Freie bringen, wobei alle weitgehend unverletzt blieben. Der Täter, ein Niederländer, wurde über Snapchat rekrutiert und extra für den Anschlag nach Frankfurt geholt. Es wird vermutet, dass hinter den Attacken auf Bars und Cafés Schulden-Drohungen stecken. Im vergangenen Jahr wurden mehrere schwere Straftaten festgestellt, die dem Muster ‚Violence as a Service‘ zugeordnet werden. Unerfahrene Minderjährige führen die Taten aus, während die Drahtzieher unerkannt bleiben. Die jugendlichen Täter werden direkt vor Ort im Rhein-Main-Gebiet angeworben. Beleidigungen, Bedrohungen und Körperverletzungen haben zugenommen. Es gab 72 Versuche von Mord und Totschlag, davon sechs vollendete Taten. Vergewaltigungen, sexuelle Nötigungen und Belästigungen stiegen um 30 Prozent auf 722 Fälle. Die Zahlen zur häuslichen Gewalt zeigen ein Plus von 10,7 Prozent auf 2.281 Fälle. Die Opfer, meist Frauen, erhalten umfangreiche Hilfe, während gegen die Täter Gefährderansprachen, Platzverweise, mehrtägige Ingewahrsamnahmen und immer öfter elektronische Fußfesseln verhängt werden. Die Straßenraub-Fälle am Bahnhof wurden in zwei Jahren fast halbiert, und die Aufklärungsquote stieg auf über 50 Prozent. #Mord #Sexualdelikt #Raubueberfall #Koerperverletzung #Beleidigung
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Feuerwehrmann-Killer muss wieder ins Gefängnis
Im bayerischen Augsburg ist der 23-jährige Halid S., der bereits als 17-Jähriger einen Feuerwehrmann getötet hatte, erneut zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden, nachdem er und drei weitere Mittäter im Alter von 23 bis 25 Jahren ein schwules Paar brutal attackiert hatten. Die drei Mittäter erhielten Haftstrafen von jeweils drei Jahren und drei Monaten. Der Angriff ereignete sich in der Augsburger Innenstadt, genauer gesagt in der Maximilianstraße, der bekanntesten Feiermeile, wo die Angeklagten die beiden Opfer nachts angriffen. Die Opfer erlitten Verletzungen und leiden bis heute unter den psychischen Folgen der Tat. Der Vorsitzende Richter Michael Schneider betonte am Landgericht, dass die körperlichen Verletzungen glücklicherweise nicht schlimmer ausgefallen seien, aber die Angriffe der Täter mit Migrationshintergrund hätten auch tödlich enden können. Halid S. hatte bereits 2019 einen 49-jährigen Feuerwehrmann namens Roland S. durch einen einzigen Faustschlag auf dem Augsburger Königsplatz getötet, wofür er eine Jugendstrafe von viereinhalb Jahren erhielt. Nur vier Monate nach seiner Entlassung wurde er wieder straffällig, wobei das Gericht jedoch keinen Hang zu Straftaten erkennen konnte, obwohl die Rückfallgeschwindigkeit als exorbitant bezeichnet wurde. Im aktuellen Prozess räumten drei der vier Angeklagten Schläge gegen die Opfer ein, bestritten jedoch homophobe Motive, wobei der Richter klarstellte, dass der Streit begann, weil sich eines der Opfer auffällig durch die Partymeile bewegt habe, was zu unflätigen Beleidigungen und Schmähungen während der Attacke führte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. #Mord #Koerperverletzung #Beleidigung
Im bayerischen Augsburg ist der 23-jährige Halid S., der bereits als 17-Jähriger einen Feuerwehrmann getötet hatte, erneut zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden, nachdem er und drei weitere Mittäter im Alter von 23 bis 25 Jahren ein schwules Paar brutal attackiert hatten. Die drei Mittäter erhielten Haftstrafen von jeweils drei Jahren und drei Monaten. Der Angriff ereignete sich in der Augsburger Innenstadt, genauer gesagt in der Maximilianstraße, der bekanntesten Feiermeile, wo die Angeklagten die beiden Opfer nachts angriffen. Die Opfer erlitten Verletzungen und leiden bis heute unter den psychischen Folgen der Tat. Der Vorsitzende Richter Michael Schneider betonte am Landgericht, dass die körperlichen Verletzungen glücklicherweise nicht schlimmer ausgefallen seien, aber die Angriffe der Täter mit Migrationshintergrund hätten auch tödlich enden können. Halid S. hatte bereits 2019 einen 49-jährigen Feuerwehrmann namens Roland S. durch einen einzigen Faustschlag auf dem Augsburger Königsplatz getötet, wofür er eine Jugendstrafe von viereinhalb Jahren erhielt. Nur vier Monate nach seiner Entlassung wurde er wieder straffällig, wobei das Gericht jedoch keinen Hang zu Straftaten erkennen konnte, obwohl die Rückfallgeschwindigkeit als exorbitant bezeichnet wurde. Im aktuellen Prozess räumten drei der vier Angeklagten Schläge gegen die Opfer ein, bestritten jedoch homophobe Motive, wobei der Richter klarstellte, dass der Streit begann, weil sich eines der Opfer auffällig durch die Partymeile bewegt habe, was zu unflätigen Beleidigungen und Schmähungen während der Attacke führte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. #Mord #Koerperverletzung #Beleidigung
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Schockierende Anklage: Chemnitzer machte der Ex das Leben zur Hölle
Am Montag, dem 16.02.2026, begann am Chemnitzer Amtsgericht der Prozess gegen Christian-David H. wegen Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung, Hausfriedensbruch und anderer Straftaten. Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte seine Ex-Freundin und deren neuen Partner zwischen Dezember 2024 und April 2025 terrorisiert haben, weil er die neue Beziehung nicht akzeptierte. Unter anderem soll er das Paar im Edeka in der Flemmingstraße mit einem Regenschirm geschlagen und mehrfach mit einem Zweitschlüssel unbefugt in die Wohnung der Frau eingedrungen sein, wo er mit einem Baseballschläger zwei Glastische, zwei Schränke und einen Fernseher zerstörte. Zudem soll er Nachrichten mit Morddrohungen verschickt haben. Der Angeklagte gab an, am Asperger-Syndrom zu leiden, woraufhin das Gericht eine ärztliche Begutachtung zur Schuldfähigkeit anordnete und die Verhandlung aussetzte. #Terrorismus #Mord #Koerperverletzung #Beleidigung
Am Montag, dem 16.02.2026, begann am Chemnitzer Amtsgericht der Prozess gegen Christian-David H. wegen Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung, Hausfriedensbruch und anderer Straftaten. Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte seine Ex-Freundin und deren neuen Partner zwischen Dezember 2024 und April 2025 terrorisiert haben, weil er die neue Beziehung nicht akzeptierte. Unter anderem soll er das Paar im Edeka in der Flemmingstraße mit einem Regenschirm geschlagen und mehrfach mit einem Zweitschlüssel unbefugt in die Wohnung der Frau eingedrungen sein, wo er mit einem Baseballschläger zwei Glastische, zwei Schränke und einen Fernseher zerstörte. Zudem soll er Nachrichten mit Morddrohungen verschickt haben. Der Angeklagte gab an, am Asperger-Syndrom zu leiden, woraufhin das Gericht eine ärztliche Begutachtung zur Schuldfähigkeit anordnete und die Verhandlung aussetzte. #Terrorismus #Mord #Koerperverletzung #Beleidigung
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