Am 05.08.2026 verurteilte das Amtsgericht Döbeln den 48-jährigen Tino O. wegen Nachstellung zu drei Monaten Haft auf Bewährung. Nach dem Ende der siebenjährigen Beziehung hatte der Angeklagte seine Ex-Freundin über einen längeren Zeitraum terrorisiert. Er nutzte das noch vorhandene WLAN-Passwort, um im Januar 2025 ihren Internetverkehr zu kontrollieren, suchte sie täglich vier- bis fünfmal auf, rief sie ständig an und verschickte bis zu 40 Nachrichten am Tag. In WhatsApp-Nachrichten bezeichnete er sein Opfer unter anderem als „Hure“; auf Vorhalt des Richters antwortete er, manche Frauen fänden das schön. Die Geschädigte erlitt durch die Belästigungen Essstörungen und nahm 14 Kilogramm ab. Nach einem Rechtsgespräch gestand der Angeklagte alle Anklagepunkte, um seinem Opfer eine Aussage vor Gericht zu ersparen. Zudem wurde ihm für sechs Monate jeder Kontakt zu seiner Ex-Freundin untersagt. #Terrorismus
Am 05.08.2026 verurteilte das Amtsgericht Döbeln den 48-jährigen Tino O. wegen Nachstellung zu drei Monaten Haft auf Bewährung. Nach dem Ende der siebenjährigen Beziehung hatte der Angeklagte seine Ex-Freundin über einen längeren Zeitraum terrorisiert. Er nutzte das noch vorhandene WLAN-Passwort, um im Januar 2025 ihren Internetverkehr zu kontrollieren, suchte sie täglich vier- bis fünfmal auf, rief sie ständig an und verschickte bis zu 40 Nachrichten am Tag. In WhatsApp-Nachrichten bezeichnete er sein Opfer unter anderem als „Hure“; auf Vorhalt des Richters antwortete er, manche Frauen fänden das schön. Die Geschädigte erlitt durch die Belästigungen Essstörungen und nahm 14 Kilogramm ab. Nach einem Rechtsgespräch gestand der Angeklagte alle Anklagepunkte, um seinem Opfer eine Aussage vor Gericht zu ersparen. Zudem wurde ihm für sechs Monate jeder Kontakt zu seiner Ex-Freundin untersagt. #Terrorismus
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