Am 16.06.2026 verurteilte das Landgericht Chemnitz den 26-jährigen Nick E. aus Mittelsachsen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren. Der Mann hatte seine Ex-Freundin über Monate hinweg terrorisiert. Zu den Taten gehörten unter anderem ein Schlag mit einer Bierflasche auf den Kopf der Frau, das Eindringen in ihre Wohnung, das Zerstechen von Autoreifen, Stalking, das Hacken ihres Instagram-Accounts sowie das Einfüllen von Klarspüler in ihre Trinkflasche. Das Opfer blieb unverletzt. Das Amtsgericht Chemnitz hatte bereits eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verhängt, gegen die der Angeklagte Berufung einlegte. Vor Gericht zeigte er sich geständig und entschuldigte sich. Die Richterin wies die Verantwortung für die Taten jedoch klar dem Angeklagten zu. Zusätzlich zur Haftstrafe muss Nick E. dem Opfer 3000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Am 16.06.2026 verurteilte das Landgericht Chemnitz den 26-jährigen Nick E. aus Mittelsachsen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren. Der Mann hatte seine Ex-Freundin über Monate hinweg terrorisiert. Zu den Taten gehörten unter anderem ein Schlag mit einer Bierflasche auf den Kopf der Frau, das Eindringen in ihre Wohnung, das Zerstechen von Autoreifen, Stalking, das Hacken ihres Instagram-Accounts sowie das Einfüllen von Klarspüler in ihre Trinkflasche. Das Opfer blieb unverletzt. Das Amtsgericht Chemnitz hatte bereits eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verhängt, gegen die der Angeklagte Berufung einlegte. Vor Gericht zeigte er sich geständig und entschuldigte sich. Die Richterin wies die Verantwortung für die Taten jedoch klar dem Angeklagten zu. Zusätzlich zur Haftstrafe muss Nick E. dem Opfer 3000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.