Am 14.09.2025 wurde ein 40-jähriger Mazedonier in den Morgenstunden am Grenzübergang Breitenau einer Einreisekontrolle unterzogen. Die Überprüfung ergab einen Vollstreckungshaftbefehl aus dem Jahr 2016 wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Mazedonier hat noch 1002 Tage Restfreiheitsstrafe einer ursprünglich verhängten Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten zu verbüßen. Er wurde in die JVA Dresden eingeliefert. #Drogen
Am 14.09.2025 wurde ein 40-jähriger Mazedonier in den Morgenstunden am Grenzübergang Breitenau einer Einreisekontrolle unterzogen. Die Überprüfung ergab einen Vollstreckungshaftbefehl aus dem Jahr 2016 wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Mazedonier hat noch 1002 Tage Restfreiheitsstrafe einer ursprünglich verhängten Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten zu verbüßen. Er wurde in die JVA Dresden eingeliefert. #Drogen