Am 28.02.2026 wurde Detlef Gürth, ein CDU-Landtagsabgeordneter, erneut vom Amtsgericht Aschersleben vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Halle Rechtsmittel gegen einen vorangegangenen Freispruch eingelegt, nachdem Gürth auf seinem X-Profil nach einem Messerangriff eines Afghanen in Wolmirstedt im Juni 2024 den Satz "Wir füttern sie durch und dann ermorden sie unschuldige Menschen. Dieses Pack muss raus aus Deutschland" veröffentlicht hatte. Das Amtsgericht hatte in der Verhandlung debattiert, wer mit dem Begriff "Pack" gemeint war und wie das Wort auszulegen sei, kam aber zu dem Schluss, dass Gürth mit dem Post nicht die Menschenwürde aller in Deutschland lebenden Afghanen verletzt habe. Die Staatsanwaltschaft hatte eine viermonatige Bewährungsstrafe gefordert, da sie der Ansicht ist, dass mit dem Wort "Pack" alle in Deutschland lebenden Afghanen als kriminell und asozial abgewertet würden. Zuvor war gegen Gürth auf Antrag der Staatsanwaltschaft ein Strafbefehl über 18.000 Euro verhängt worden, den er jedoch nicht akzeptierte, was zur Hauptverhandlung führte. Das Oberlandesgericht Naumburg hob das erste Urteil auf und bemängelte Lücken bei den Feststellungen.
Am 28.02.2026 wurde Detlef Gürth, ein CDU-Landtagsabgeordneter, erneut vom Amtsgericht Aschersleben vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Halle Rechtsmittel gegen einen vorangegangenen Freispruch eingelegt, nachdem Gürth auf seinem X-Profil nach einem Messerangriff eines Afghanen in Wolmirstedt im Juni 2024 den Satz "Wir füttern sie durch und dann ermorden sie unschuldige Menschen. Dieses Pack muss raus aus Deutschland" veröffentlicht hatte. Das Amtsgericht hatte in der Verhandlung debattiert, wer mit dem Begriff "Pack" gemeint war und wie das Wort auszulegen sei, kam aber zu dem Schluss, dass Gürth mit dem Post nicht die Menschenwürde aller in Deutschland lebenden Afghanen verletzt habe. Die Staatsanwaltschaft hatte eine viermonatige Bewährungsstrafe gefordert, da sie der Ansicht ist, dass mit dem Wort "Pack" alle in Deutschland lebenden Afghanen als kriminell und asozial abgewertet würden. Zuvor war gegen Gürth auf Antrag der Staatsanwaltschaft ein Strafbefehl über 18.000 Euro verhängt worden, den er jedoch nicht akzeptierte, was zur Hauptverhandlung führte. Das Oberlandesgericht Naumburg hob das erste Urteil auf und bemängelte Lücken bei den Feststellungen.