Am Ende Februar 2025 schlug ein 41-jähriger Landwirt in einem Wohnhaus in Rietze bei Edemissen im Landkreis Peine seine Ex-Partnerin mit einem Eisenrohr. Das Landgericht Hildesheim verurteilte den Mann zu 13 Jahren Haft wegen Totschlags und versuchten Mordes. Er hatte die 38-jährige Mutter seiner zwei gemeinsamen Kinder mit 23 Schlägen auf den Kopf niedergeschlagen und sie eine Treppe hinuntergestoßen. Die Frau erlitt ein Hirntrauma, Knochenbrüche und einen Schädelbruch und starb an Blutverlust. Einige Tage zuvor hatte er bereits versucht, sie mit dem Insektizid Parathion zu vergiften, indem er ihre Kaffeemaschine präparierte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Täter hinterließ zahlreiche Spuren, darunter das blutige Eisenrohr, einen Einmalhandschuh mit seiner DNA und ein Spültuch des Opfers. Zudem hatte er im Internet nach Begriffen wie "Blut rauswaschen", "Parathion", "Rattengift", "Femizid" und "wie oft Händewaschen" gesucht. Neben der Haftstrafe muss der 41-Jährige den Eltern, Kindern und der Schwester des Opfers ein Hinterbliebenengeld von knapp 80.000 Euro zahlen.
Am Ende Februar 2025 schlug ein 41-jähriger Landwirt in einem Wohnhaus in Rietze bei Edemissen im Landkreis Peine seine Ex-Partnerin mit einem Eisenrohr. Das Landgericht Hildesheim verurteilte den Mann zu 13 Jahren Haft wegen Totschlags und versuchten Mordes. Er hatte die 38-jährige Mutter seiner zwei gemeinsamen Kinder mit 23 Schlägen auf den Kopf niedergeschlagen und sie eine Treppe hinuntergestoßen. Die Frau erlitt ein Hirntrauma, Knochenbrüche und einen Schädelbruch und starb an Blutverlust. Einige Tage zuvor hatte er bereits versucht, sie mit dem Insektizid Parathion zu vergiften, indem er ihre Kaffeemaschine präparierte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Täter hinterließ zahlreiche Spuren, darunter das blutige Eisenrohr, einen Einmalhandschuh mit seiner DNA und ein Spültuch des Opfers. Zudem hatte er im Internet nach Begriffen wie "Blut rauswaschen", "Parathion", "Rattengift", "Femizid" und "wie oft Händewaschen" gesucht. Neben der Haftstrafe muss der 41-Jährige den Eltern, Kindern und der Schwester des Opfers ein Hinterbliebenengeld von knapp 80.000 Euro zahlen.