Am 13.07.2026 gegen 06:20 Uhr nutzte eine 49-jährige polnische Staatsangehörige einen Intercityexpress von Berlin nach Düsseldorf ohne gültiges Ticket. Am Hauptbahnhof Stendal wurde sie von der Bundespolizei kontrolliert und zur Identitätsfeststellung auf das Revier gebracht. Dabei stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Ansbach mit Vollstreckungshaftbefehl nach ihr suchte. Das Amtsgericht Weißenburg hatte sie Anfang des Jahres wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von 300 Euro oder 5 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Da sie nur einen Teil der Summe beglichen hatte, erging Ende Juni der Haftbefehl. Die Frau konnte den haftabwendenden Betrag von 240 Euro nicht aufbringen und wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Am 13.07.2026 gegen 06:20 Uhr nutzte eine 49-jährige polnische Staatsangehörige einen Intercityexpress von Berlin nach Düsseldorf ohne gültiges Ticket. Am Hauptbahnhof Stendal wurde sie von der Bundespolizei kontrolliert und zur Identitätsfeststellung auf das Revier gebracht. Dabei stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Ansbach mit Vollstreckungshaftbefehl nach ihr suchte. Das Amtsgericht Weißenburg hatte sie Anfang des Jahres wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von 300 Euro oder 5 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Da sie nur einen Teil der Summe beglichen hatte, erging Ende Juni der Haftbefehl. Die Frau konnte den haftabwendenden Betrag von 240 Euro nicht aufbringen und wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.