Am 05.06.2023 hat die Staatsanwaltschaft Halle Anklage gegen Björn Höcke in Merseburg erhoben. Höcke soll Ende Mai 2021 in einer Rede die verbotene SA–Losung „Alles für Deutschland!“ verwendet haben. Der 51-Jährige wird beschuldigt, von Herkunft und Bedeutung der Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP gewusst zu haben. Die Anklage wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wurde am 16. Mai am Landgericht Halle erhoben. Ein hinreichender Tatverdacht bedeutet keine Vorverurteilung, und die Unschuldsvermutung gilt. #BjoernHoecke #FXPromi
Am 05.06.2023 hat die Staatsanwaltschaft Halle Anklage gegen Björn Höcke in Merseburg erhoben. Höcke soll Ende Mai 2021 in einer Rede die verbotene SA–Losung „Alles für Deutschland!“ verwendet haben. Der 51-Jährige wird beschuldigt, von Herkunft und Bedeutung der Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP gewusst zu haben. Die Anklage wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wurde am 16. Mai am Landgericht Halle erhoben. Ein hinreichender Tatverdacht bedeutet keine Vorverurteilung, und die Unschuldsvermutung gilt. #BjoernHoecke #FXPromi