Das Landgericht Magdeburg verurteilte einen 57-jährigen Reinigungsunternehmer wegen Vorenthaltens und Veruntreuung von Arbeitsentgelt zu einer Geldstrafe von 1000 Euro. Der Mann hatte zwischen 2004 und 2006 Putzfrauen an Rasthöfen in mehreren Bundesländern eingesetzt und ihnen Stundenlöhne von maximal 1,79 Euro, teils unter einem Euro, gezahlt. Der Mindestlohn für Gebäudereiniger lag damals bei 7,68 Euro. Die Beschäftigten aus Nachfolgestaaten der Sowjetunion arbeiteten in Zwölf-Stunden-Schichten bis zu 14 Tage am Stück und erhielten 60 bis 300 Euro bei freier Kost und Logis. Der Sozialversicherung entstand ein Schaden von 69.000 Euro. Das Gericht bewertete die Unterschreitung des Mindestlohns als Straftat, nicht als Ordnungswidrigkeit. Die milde Strafe begründete die Richterin mit der langen Verfahrensdauer und der fehlenden Vorstrafe des Angeklagten, dessen Firma inzwischen pleite ist.
Das Landgericht Magdeburg verurteilte einen 57-jährigen Reinigungsunternehmer wegen Vorenthaltens und Veruntreuung von Arbeitsentgelt zu einer Geldstrafe von 1000 Euro. Der Mann hatte zwischen 2004 und 2006 Putzfrauen an Rasthöfen in mehreren Bundesländern eingesetzt und ihnen Stundenlöhne von maximal 1,79 Euro, teils unter einem Euro, gezahlt. Der Mindestlohn für Gebäudereiniger lag damals bei 7,68 Euro. Die Beschäftigten aus Nachfolgestaaten der Sowjetunion arbeiteten in Zwölf-Stunden-Schichten bis zu 14 Tage am Stück und erhielten 60 bis 300 Euro bei freier Kost und Logis. Der Sozialversicherung entstand ein Schaden von 69.000 Euro. Das Gericht bewertete die Unterschreitung des Mindestlohns als Straftat, nicht als Ordnungswidrigkeit. Die milde Strafe begründete die Richterin mit der langen Verfahrensdauer und der fehlenden Vorstrafe des Angeklagten, dessen Firma inzwischen pleite ist.