56-Jähriger ohne Ticket - mit Haftbefehl
Am 03.04.2026 nutzte eine männliche Person einen Intercity-Express von Berlin in Richtung Stendal, ohne ein für die Fahrt erforderliches Zugticket zu besitzen. Demnach wurde die Bundespolizei gegen 23:00 Uhr verständigt. Eine Streife nahm sich dem Sachverhalt sofort an und stellte die Personalien des Tatverdächtigen am Hauptbahnhof Stendal fest. Bei der anschließenden Überprüfung seiner personenbezogenen Daten im Fahndungssystem der Polizei kam ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bremen zum Vorschein. Demnach wurde der aus Polen stammende Mann bereits 2021 wegen Diebstahls durch das Amtsgericht Bremen zu 1300 Euro beziehungsweise zu ursprünglich 130 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Lediglich einen geringen Betrag der auferlegten Geldstrafe beglich der Verurteiltet. Zudem war er unbekannten Aufenthaltes. Daraufhin erließ jene Staatsanwaltschaft im September 2023 den Haftbefehl. Diesen eröffneten ihm die Bundespolizisten, nahmen ihn fest und mit in das Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof Stendal. Den haftabwendenden Betrag von 1090 Euro konnte der 56-Jährige nicht aufbringen. Nach Abschluss der notwendigen Maßnahmen wurde der Verurteilte in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Die Beamten fertigten eine Straf.
Am 03.04.2026 nutzte eine männliche Person einen Intercity-Express von Berlin in Richtung Stendal, ohne ein für die Fahrt erforderliches Zugticket zu besitzen. Demnach wurde die Bundespolizei gegen 23:00 Uhr verständigt. Eine Streife nahm sich dem Sachverhalt sofort an und stellte die Personalien des Tatverdächtigen am Hauptbahnhof Stendal fest. Bei der anschließenden Überprüfung seiner personenbezogenen Daten im Fahndungssystem der Polizei kam ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bremen zum Vorschein. Demnach wurde der aus Polen stammende Mann bereits 2021 wegen Diebstahls durch das Amtsgericht Bremen zu 1300 Euro beziehungsweise zu ursprünglich 130 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Lediglich einen geringen Betrag der auferlegten Geldstrafe beglich der Verurteiltet. Zudem war er unbekannten Aufenthaltes. Daraufhin erließ jene Staatsanwaltschaft im September 2023 den Haftbefehl. Diesen eröffneten ihm die Bundespolizisten, nahmen ihn fest und mit in das Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof Stendal. Den haftabwendenden Betrag von 1090 Euro konnte der 56-Jährige nicht aufbringen. Nach Abschluss der notwendigen Maßnahmen wurde der Verurteilte in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Die Beamten fertigten eine Straf.
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