Am 08.06.2026 gegen 12:01 Uhr kontrollierten Bundespolizisten nahe des Hauptbahnhofes Magdeburg einen 47-jährigen deutschen Staatsangehörigen. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Erfurt vorlag. Das Amtsgericht Erfurt hatte den Mann im September 2021 wegen besonders schweren Diebstahls zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro oder 120 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Da er weder zahlte noch sich zum Strafantritt stellte, erließ die Staatsanwaltschaft im Mai 2026 den Haftbefehl. Der Gesuchte konnte die geforderten 675 Euro nicht aufbringen und wurde nach Abschluss der Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, wo er seine 45-tägige Haft antrat.
Am 08.06.2026 gegen 12:01 Uhr kontrollierten Bundespolizisten nahe des Hauptbahnhofes Magdeburg einen 47-jährigen deutschen Staatsangehörigen. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Erfurt vorlag. Das Amtsgericht Erfurt hatte den Mann im September 2021 wegen besonders schweren Diebstahls zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro oder 120 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Da er weder zahlte noch sich zum Strafantritt stellte, erließ die Staatsanwaltschaft im Mai 2026 den Haftbefehl. Der Gesuchte konnte die geforderten 675 Euro nicht aufbringen und wurde nach Abschluss der Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, wo er seine 45-tägige Haft antrat.