Am 23.06.2026 gegen 14:23 Uhr kontrollierten Bundespolizisten einen 42-jährigen deutschen Staatsangehörigen in der Haupthalle des Magdeburger Hauptbahnhofes. Die Überprüfung ergab zwei Vollstreckungshaftbefehle der Staatsanwaltschaft Magdeburg. Das Amtsgericht Magdeburg hatte den Mann im August 2024 wegen Diebstahls mit Waffen zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Nach Widerruf der Bewährung erging im Mai 2026 ein Haftbefehl. Zudem wurde er im Dezember 2025 zu vier Tagen Erzwingungshaft verurteilt, die er durch Zahlung von 100 Euro hätte abwenden können. Da er die Zahlung nicht leistete und sich dem Strafantritt nicht stellte, erging auch hier ein Haftbefehl. Die Beamten nahmen den Gesuchten fest. Da er die 100 Euro nicht aufbringen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert, wo er die acht Monate und vier Tage Haft angetreten hat.
Am 23.06.2026 gegen 14:23 Uhr kontrollierten Bundespolizisten einen 42-jährigen deutschen Staatsangehörigen in der Haupthalle des Magdeburger Hauptbahnhofes. Die Überprüfung ergab zwei Vollstreckungshaftbefehle der Staatsanwaltschaft Magdeburg. Das Amtsgericht Magdeburg hatte den Mann im August 2024 wegen Diebstahls mit Waffen zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Nach Widerruf der Bewährung erging im Mai 2026 ein Haftbefehl. Zudem wurde er im Dezember 2025 zu vier Tagen Erzwingungshaft verurteilt, die er durch Zahlung von 100 Euro hätte abwenden können. Da er die Zahlung nicht leistete und sich dem Strafantritt nicht stellte, erging auch hier ein Haftbefehl. Die Beamten nahmen den Gesuchten fest. Da er die 100 Euro nicht aufbringen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert, wo er die acht Monate und vier Tage Haft angetreten hat.