Am 10.07.2026 gegen 08:30 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizei einen 29-jährigen russischen Staatsangehörigen im Hauptbahnhof Magdeburg. Bei der Überprüfung kam ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Magdeburg zum Vorschein. Das Amtsgericht Magdeburg hatte den Mann im August 2025 wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und Führens eines Einhandmessers zu einer Geldstrafe von 540 Euro bzw. einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen Haft verurteilt. Da er weder zahlte noch sich stellte, erließ die Staatsanwaltschaft am 30.06.2026 den Haftbefehl. Der Verurteilte konnte die 540 Euro nicht aufbringen und wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, wo er seine 15-tägige Haft antrat.
Am 10.07.2026 gegen 08:30 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizei einen 29-jährigen russischen Staatsangehörigen im Hauptbahnhof Magdeburg. Bei der Überprüfung kam ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Magdeburg zum Vorschein. Das Amtsgericht Magdeburg hatte den Mann im August 2025 wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und Führens eines Einhandmessers zu einer Geldstrafe von 540 Euro bzw. einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen Haft verurteilt. Da er weder zahlte noch sich stellte, erließ die Staatsanwaltschaft am 30.06.2026 den Haftbefehl. Der Verurteilte konnte die 540 Euro nicht aufbringen und wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, wo er seine 15-tägige Haft antrat.