Am 01.07.2026 gegen 09:25 Uhr erschien ein 24-jähriger syrischer Staatsangehöriger bei der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg, um sein verlorenes Smartphone abzuholen. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Bamberg vorlag. Das Amtsgericht Bamberg hatte ihn im Juni 2025 wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 150 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen verurteilt. Der Haftbefehl wurde Anfang Juni 2026 erlassen. Der Mann konnte die 150 Euro zahlen und die Dienststelle mit seinem Mobiltelefon verlassen.
Am 01.07.2026 gegen 09:25 Uhr erschien ein 24-jähriger syrischer Staatsangehöriger bei der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg, um sein verlorenes Smartphone abzuholen. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Bamberg vorlag. Das Amtsgericht Bamberg hatte ihn im Juni 2025 wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 150 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen verurteilt. Der Haftbefehl wurde Anfang Juni 2026 erlassen. Der Mann konnte die 150 Euro zahlen und die Dienststelle mit seinem Mobiltelefon verlassen.