In der Nacht vom 29. auf den 30. Juni 2026 gegen 23:24 Uhr informierte eine Zugbegleiterin eines Regionalexpresses auf der Strecke von Magdeburg nach Köthen die Bundespolizei über einen Fahrgast, der bei einer Fahrausweiskontrolle keinen gültigen Fahrschein vorweisen konnte und angab, bewaffnet zu sein. Die Zugbegleiterin beendete die Kontrolle und verständigte die Behörde. Über die Notfallleitstelle der Deutschen Bahn in Leipzig wurde die Einfahrt des Zuges in den Bahnhof Köthen verzögert, sodass Einsatzkräfte der Bundes- und Landespolizei den Bahnhof rechtzeitig erreichen konnten. Der 25-jährige griechische Staatsangehörige wurde anhand der Personenbeschreibung auf dem Bahnsteig festgestellt, angesprochen und kontrolliert. Er ließ sich widerstandslos festnehmen. Eine Durchsuchung verlief ohne Feststellung von Waffen oder gefährlichen Gegenständen. Der Mann zeigte psychisch auffälliges Verhalten, der Rettungsdienst wurde hinzugezogen. Nach medizinischer Untersuchung wurde eine akute Eigen- oder Fremdgefährdung ausgeschlossen. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung und Erschleichens von Leistungen eingeleitet. #Bedrohung
In der Nacht vom 29. auf den 30. Juni 2026 gegen 23:24 Uhr informierte eine Zugbegleiterin eines Regionalexpresses auf der Strecke von Magdeburg nach Köthen die Bundespolizei über einen Fahrgast, der bei einer Fahrausweiskontrolle keinen gültigen Fahrschein vorweisen konnte und angab, bewaffnet zu sein. Die Zugbegleiterin beendete die Kontrolle und verständigte die Behörde. Über die Notfallleitstelle der Deutschen Bahn in Leipzig wurde die Einfahrt des Zuges in den Bahnhof Köthen verzögert, sodass Einsatzkräfte der Bundes- und Landespolizei den Bahnhof rechtzeitig erreichen konnten. Der 25-jährige griechische Staatsangehörige wurde anhand der Personenbeschreibung auf dem Bahnsteig festgestellt, angesprochen und kontrolliert. Er ließ sich widerstandslos festnehmen. Eine Durchsuchung verlief ohne Feststellung von Waffen oder gefährlichen Gegenständen. Der Mann zeigte psychisch auffälliges Verhalten, der Rettungsdienst wurde hinzugezogen. Nach medizinischer Untersuchung wurde eine akute Eigen- oder Fremdgefährdung ausgeschlossen. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung und Erschleichens von Leistungen eingeleitet. #Bedrohung