Am 30.04.2024 fand eine Anhörung vor dem Landgericht Krems an der Donau statt, in der entschieden wurde, dass Josef Fritzl aufgrund seiner Demenzerkrankung und seines körperlichen Abbaus vom Maßregel- in den normalen Vollzug verlegt wird. Eine Entlassung in Freiheit wurde jedoch aufgrund der "beispiellosen kriminellen Energie" ausgeschlossen.
Am 30.04.2024 fand eine Anhörung vor dem Landgericht Krems an der Donau statt, in der entschieden wurde, dass Josef Fritzl aufgrund seiner Demenzerkrankung und seines körperlichen Abbaus vom Maßregel- in den normalen Vollzug verlegt wird. Eine Entlassung in Freiheit wurde jedoch aufgrund der "beispiellosen kriminellen Energie" ausgeschlossen.