Am 21.03.2026 wollte die Polizei am späten Samstagabend in Barleben einen 16-jährigen Simson-Fahrer kontrollieren, weil am Moped statt des Versicherungskennzeichens nur ein Blechschild mit der Aufschrift "DDR" hing. Das Zweirad brauste mit bis zu Tempo 85 davon. Der Fahrer hinderte den Streifenwagen am Überholen, indem er in Schlangenlinien fuhr. Die Verfolgung endete vorerst, als der Simon-Fahrer über Feldwege fuhr und das Licht ausschaltete. Als er den Streifenwagen sah, fuhr er wieder in Schlangenlinien davon. In Mose habe er den Streifenwagen auf einem Feldweg erneut abgeschüttelt. Durch Recherchen und Befragungen konnte der Fahrer namentlich bekannt gemacht werden. Die Polizeibeamten suchten seine Wohnanschrift in Colbitz auf und stellten dort sowohl die Simson als auch den 16-jährigen Fahrer fest. Der Jugendliche muss sich wegen Beleidigung, Nötigung im Straßenverkehr, eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens sowie Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten. Außerdem fehlte ihm die passende Fahrerlaubnis, da er nur über die Fahrerlaubnisklasse AM verfügte und an dem Krad offensichtlich eine Leistungssteigerung vorgenommen wurde, leiteten die Beamten ein Verfahren wegen des Verdachts auf Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.
Am 21.03.2026 wollte die Polizei am späten Samstagabend in Barleben einen 16-jährigen Simson-Fahrer kontrollieren, weil am Moped statt des Versicherungskennzeichens nur ein Blechschild mit der Aufschrift "DDR" hing. Das Zweirad brauste mit bis zu Tempo 85 davon. Der Fahrer hinderte den Streifenwagen am Überholen, indem er in Schlangenlinien fuhr. Die Verfolgung endete vorerst, als der Simon-Fahrer über Feldwege fuhr und das Licht ausschaltete. Als er den Streifenwagen sah, fuhr er wieder in Schlangenlinien davon. In Mose habe er den Streifenwagen auf einem Feldweg erneut abgeschüttelt. Durch Recherchen und Befragungen konnte der Fahrer namentlich bekannt gemacht werden. Die Polizeibeamten suchten seine Wohnanschrift in Colbitz auf und stellten dort sowohl die Simson als auch den 16-jährigen Fahrer fest. Der Jugendliche muss sich wegen Beleidigung, Nötigung im Straßenverkehr, eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens sowie Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten. Außerdem fehlte ihm die passende Fahrerlaubnis, da er nur über die Fahrerlaubnisklasse AM verfügte und an dem Krad offensichtlich eine Leistungssteigerung vorgenommen wurde, leiteten die Beamten ein Verfahren wegen des Verdachts auf Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.