Am 05.07.2026 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei in den Nachmittagsstunden einen 22-jährigen polnischen Staatsangehörigen im Regionalexpress auf der Strecke von Halberstadt nach Aschersleben. Bei der Überprüfung stellten die Beamten einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Magdeburg fest. Das Amtsgericht Aschersleben hatte den Mann im August 2025 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 300 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von zehn Tagen verurteilt. Da er weder zahlte noch sich stellte, erließ die Staatsanwaltschaft im Juni 2026 den Haftbefehl. Der Gesuchte wurde ins Bundespolizeirevier Halberstadt gebracht. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten zwei niederländische Führerscheine und einen niederländischen Reisepass, die nicht auf ihn ausgestellt und zur Fahndung ausgeschrieben waren. Die Dokumente wurden sichergestellt. Gegen den Mann wird nun auch wegen Unterschlagung ermittelt. Da er die 300 Euro nicht aufbringen konnte, wurde er nach erkennungsdienstlicher Behandlung in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, um die restliche fünftägige Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen.
Am 05.07.2026 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei in den Nachmittagsstunden einen 22-jährigen polnischen Staatsangehörigen im Regionalexpress auf der Strecke von Halberstadt nach Aschersleben. Bei der Überprüfung stellten die Beamten einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Magdeburg fest. Das Amtsgericht Aschersleben hatte den Mann im August 2025 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 300 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von zehn Tagen verurteilt. Da er weder zahlte noch sich stellte, erließ die Staatsanwaltschaft im Juni 2026 den Haftbefehl. Der Gesuchte wurde ins Bundespolizeirevier Halberstadt gebracht. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten zwei niederländische Führerscheine und einen niederländischen Reisepass, die nicht auf ihn ausgestellt und zur Fahndung ausgeschrieben waren. Die Dokumente wurden sichergestellt. Gegen den Mann wird nun auch wegen Unterschlagung ermittelt. Da er die 300 Euro nicht aufbringen konnte, wurde er nach erkennungsdienstlicher Behandlung in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, um die restliche fünftägige Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen.