Am 09.07.2026 gegen Nachmittag überprüfte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen am Grenzübergang Metzer Straße in Saarbrücken einen aus Frankreich kommenden Fußgänger. Der 36-jährige Franzose konnte sich nicht ausweisen und verhielt sich zunehmend aggressiv. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten ein Ausweisdokument. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab, dass er von der Staatsanwaltschaft Frankenthal zur Festnahme ausgeschrieben war. Gegen ihn lag eine offene Geldstrafe von 5.126,50 EUR wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort vor. Da er sich zunächst nicht zahlungswillig zeigte, wurde er zur Dienststelle gebracht. Nachdem ihm eine Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen angedroht wurde, beglich er die Geldstrafe und konnte die Dienststelle verlassen.
Am 09.07.2026 gegen Nachmittag überprüfte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen am Grenzübergang Metzer Straße in Saarbrücken einen aus Frankreich kommenden Fußgänger. Der 36-jährige Franzose konnte sich nicht ausweisen und verhielt sich zunehmend aggressiv. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten ein Ausweisdokument. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab, dass er von der Staatsanwaltschaft Frankenthal zur Festnahme ausgeschrieben war. Gegen ihn lag eine offene Geldstrafe von 5.126,50 EUR wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort vor. Da er sich zunächst nicht zahlungswillig zeigte, wurde er zur Dienststelle gebracht. Nachdem ihm eine Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen angedroht wurde, beglich er die Geldstrafe und konnte die Dienststelle verlassen.