Am 03.03.2026 wies das Hauptzollamt Saarbrücken anlässlich des Tages des Artenschutzes auf die Bedeutung konsequenter Kontrollen im Reiseverkehr hin. Bereits Ende September 2025 gelang dem Zoll am Flughafen Saarbrücken ein bedeutender Erfolg im Rahmen der Artenschutzkontrollen. Bei der Einreise eines 47-jährigen türkischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Frankreich fiel den Zollbeamten das Verhalten des Mannes auf. Im Gepäck des Reisenden wurden mittels Röntgentechnik mehrere Schmuckschatullen entdeckt, die drei Ketten aus Elfenbein, Ersatzglieder und ein Eckstück enthielten. Der Mann gab an, die Schmuckstücke zu Präsentationszwecken mit sich zu führen, konnte aber keine Nachweise vorlegen. Ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz wurde eingeleitet, die Gegenstände wurden sichergestellt und eine Sicherheitsleistung erhoben.
Am 03.03.2026 wies das Hauptzollamt Saarbrücken anlässlich des Tages des Artenschutzes auf die Bedeutung konsequenter Kontrollen im Reiseverkehr hin. Bereits Ende September 2025 gelang dem Zoll am Flughafen Saarbrücken ein bedeutender Erfolg im Rahmen der Artenschutzkontrollen. Bei der Einreise eines 47-jährigen türkischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Frankreich fiel den Zollbeamten das Verhalten des Mannes auf. Im Gepäck des Reisenden wurden mittels Röntgentechnik mehrere Schmuckschatullen entdeckt, die drei Ketten aus Elfenbein, Ersatzglieder und ein Eckstück enthielten. Der Mann gab an, die Schmuckstücke zu Präsentationszwecken mit sich zu führen, konnte aber keine Nachweise vorlegen. Ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz wurde eingeleitet, die Gegenstände wurden sichergestellt und eine Sicherheitsleistung erhoben.