Am 20.05.2026 begann am Landgericht Saarbrücken der Prozess gegen einen 42-jährigen Deutschen, der im November 2025 in Bexbach einen 58-jährigen Gerichtsvollzieher bei einer Zwangsräumung erstochen haben soll. Der Angeklagte griff laut Anklage zu einem sogenannten Sautöter, einem beidseitig geschliffenen Jagdmesser, und stach mindestens 13 Mal auf das Opfer ein, das wenig später seinen Verletzungen erlag. Die Staatsanwaltschaft wirft Mord aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch und grausam vor. Der Angeklagte soll nach der Tat gerufen haben: "Das war Notwehr." Sein Verteidiger kündigte an, die Tat als solche nicht zu bestreiten, sieht aber Totschlag. Der Angeklagte ist vorläufig in einer forensisch-psychiatrischen Klinik untergebracht; die Schuldfähigkeit ist eine Kernfrage des Prozesses. Weitere Termine sind bis zum 21.08.2026 angesetzt. #Mord
Am 20.05.2026 begann am Landgericht Saarbrücken der Prozess gegen einen 42-jährigen Deutschen, der im November 2025 in Bexbach einen 58-jährigen Gerichtsvollzieher bei einer Zwangsräumung erstochen haben soll. Der Angeklagte griff laut Anklage zu einem sogenannten Sautöter, einem beidseitig geschliffenen Jagdmesser, und stach mindestens 13 Mal auf das Opfer ein, das wenig später seinen Verletzungen erlag. Die Staatsanwaltschaft wirft Mord aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch und grausam vor. Der Angeklagte soll nach der Tat gerufen haben: "Das war Notwehr." Sein Verteidiger kündigte an, die Tat als solche nicht zu bestreiten, sieht aber Totschlag. Der Angeklagte ist vorläufig in einer forensisch-psychiatrischen Klinik untergebracht; die Schuldfähigkeit ist eine Kernfrage des Prozesses. Weitere Termine sind bis zum 21.08.2026 angesetzt. #Mord