Am 20.05.2026 begann am Landgericht Saarbrücken der Prozess gegen einen 42-jährigen Deutschen, der im November 2025 einen 58-jährigen Gerichtsvollzieher in Bexbach erstochen haben soll. Der Angeklagte soll bei einer Zwangsräumung den Flur der Wohnung betreten und sofort mit einem Jagdmesser auf das Opfer eingestochen haben – mindestens 13 Mal, auf Kopf, Hals, Oberkörper und Arm. Das Opfer erlag seinen Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch und grausam vor. Der Angeklagte soll nach der Tat gerufen haben: „Das war Notwehr“ und „Da seid ihr selber schuld!“. Sein Verteidiger kündigte an, die Tat nicht zu bestreiten, aber einen Totschlag statt Mord zu sehen. Die Staatsanwaltschaft geht von verminderter Schuldfähigkeit aufgrund einer schizophrenen Störung aus. Der Angeklagte ist vorläufig in der forensisch-psychiatrischen Klinik in Merzig untergebracht. Der Prozess ist bis zum 21. August terminiert. #Mord
Am 20.05.2026 begann am Landgericht Saarbrücken der Prozess gegen einen 42-jährigen Deutschen, der im November 2025 einen 58-jährigen Gerichtsvollzieher in Bexbach erstochen haben soll. Der Angeklagte soll bei einer Zwangsräumung den Flur der Wohnung betreten und sofort mit einem Jagdmesser auf das Opfer eingestochen haben – mindestens 13 Mal, auf Kopf, Hals, Oberkörper und Arm. Das Opfer erlag seinen Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch und grausam vor. Der Angeklagte soll nach der Tat gerufen haben: „Das war Notwehr“ und „Da seid ihr selber schuld!“. Sein Verteidiger kündigte an, die Tat nicht zu bestreiten, aber einen Totschlag statt Mord zu sehen. Die Staatsanwaltschaft geht von verminderter Schuldfähigkeit aufgrund einer schizophrenen Störung aus. Der Angeklagte ist vorläufig in der forensisch-psychiatrischen Klinik in Merzig untergebracht. Der Prozess ist bis zum 21. August terminiert. #Mord