Am 02.07.2026 kam es bei einem Termin bei der Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Salzburg zu einem Vorfall, bei dem ein 35-jähriger staatenloser Vater mit russischen Wurzeln einen Beamten schlug. Anschließend holte er sein sechs Monate altes Kind aus dem Kinderwagen und versuchte, mit dem Säugling zu fliehen. Der Mann hatte kein Obsorgerecht; der Termin diente eigentlich der Klärung der Obsorge. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Körperverletzung, Nötigung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Kindesentziehung. Der vorbestrafte Angeklagte, der sich in Untersuchungshaft befand, bestritt die Vorwürfe zunächst, legte aber nach Zeugenaussagen ein Geständnis ab. Das Salzburger Landesgericht verurteilte ihn zu zwölf Monaten Haft, davon drei Monate unbedingt. Die Obsorge für das Kind hat nun das Jugendamt. #Koerperverletzung
Am 02.07.2026 kam es bei einem Termin bei der Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Salzburg zu einem Vorfall, bei dem ein 35-jähriger staatenloser Vater mit russischen Wurzeln einen Beamten schlug. Anschließend holte er sein sechs Monate altes Kind aus dem Kinderwagen und versuchte, mit dem Säugling zu fliehen. Der Mann hatte kein Obsorgerecht; der Termin diente eigentlich der Klärung der Obsorge. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Körperverletzung, Nötigung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Kindesentziehung. Der vorbestrafte Angeklagte, der sich in Untersuchungshaft befand, bestritt die Vorwürfe zunächst, legte aber nach Zeugenaussagen ein Geständnis ab. Das Salzburger Landesgericht verurteilte ihn zu zwölf Monaten Haft, davon drei Monate unbedingt. Die Obsorge für das Kind hat nun das Jugendamt. #Koerperverletzung
Chat
Teilen