Mehrere Verstöße bei Verkehrskontrollen
In der Nacht von Freitag, 26.06.2026, auf Samstag, 27.06.2026, führten Beamte der Polizeiinspektion Edenkoben in der Staatsstraße in Edesheim eine Kontrollstelle durch. Dabei wurden zwei Jugendliche auf einem nicht versicherten E-Scooter angetroffen, die verbotswidrig zu zweit fuhren. Gegen sie wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Ein 32-jähriger PKW-Fahrer befand sich nahe der Promillegrenze; ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und die Schlüssel an den verkehrstüchtigen Beifahrer übergeben. Ein 55-jähriger Mercedes-Fahrer, der nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, wurde kontrolliert und ein Strafverfahren eingeleitet. Auf der Rückfahrt zur Dienststelle stellten die Beamten auf der L516 zwischen Edesheim und Edenkoben einen Roller mit erhöhter Geschwindigkeit fest. Der 59-jährige Fahrer räumte ein, dass der Roller 50 km/h fährt, er jedoch nur eine Mofa-Prüfbescheinigung besitzt. Auch hier wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet, die Weiterfahrt untersagt und der Roller sichergestellt.
In der Nacht von Freitag, 26.06.2026, auf Samstag, 27.06.2026, führten Beamte der Polizeiinspektion Edenkoben in der Staatsstraße in Edesheim eine Kontrollstelle durch. Dabei wurden zwei Jugendliche auf einem nicht versicherten E-Scooter angetroffen, die verbotswidrig zu zweit fuhren. Gegen sie wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Ein 32-jähriger PKW-Fahrer befand sich nahe der Promillegrenze; ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und die Schlüssel an den verkehrstüchtigen Beifahrer übergeben. Ein 55-jähriger Mercedes-Fahrer, der nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, wurde kontrolliert und ein Strafverfahren eingeleitet. Auf der Rückfahrt zur Dienststelle stellten die Beamten auf der L516 zwischen Edesheim und Edenkoben einen Roller mit erhöhter Geschwindigkeit fest. Der 59-jährige Fahrer räumte ein, dass der Roller 50 km/h fährt, er jedoch nur eine Mofa-Prüfbescheinigung besitzt. Auch hier wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet, die Weiterfahrt untersagt und der Roller sichergestellt.
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