Am 05.07.2026 gegen 18:00 Uhr kontrollierte die Bundespolizei in Kranenburg-Wyler auf der Bundesstraße 9 einen 24-jährigen Rumänen bei der Einreise aus den Niederlanden. Die Überprüfung ergab, dass er wegen Eigentumsdelikten von drei Staatsanwaltschaften zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben war und ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen wegen Diebstahls vorlag. Eine Freundin zahlte die Geldstrafe von 800 Euro, wodurch die 20-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet wurde. Da der Rumäne keinen gültigen Führerschein vorweisen konnte, wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Nach Abschluss der Maßnahmen durfte er weiterreisen, jedoch wurde ihm die Weiterfahrt untersagt.
Am 05.07.2026 gegen 18:00 Uhr kontrollierte die Bundespolizei in Kranenburg-Wyler auf der Bundesstraße 9 einen 24-jährigen Rumänen bei der Einreise aus den Niederlanden. Die Überprüfung ergab, dass er wegen Eigentumsdelikten von drei Staatsanwaltschaften zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben war und ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen wegen Diebstahls vorlag. Eine Freundin zahlte die Geldstrafe von 800 Euro, wodurch die 20-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet wurde. Da der Rumäne keinen gültigen Führerschein vorweisen konnte, wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Nach Abschluss der Maßnahmen durfte er weiterreisen, jedoch wurde ihm die Weiterfahrt untersagt.