Im vergangenen Jahr wurden in Sachsen-Anhalt 583 Fälle des Täter-Opfer-Ausgleichs genutzt. Im Vorjahr waren es 591 Fälle, von denen 270 den Bereich des Jugendstrafrechts betrafen, so Jennifer Schmidt vom Landesverband für Kriminalprävention und Resozialisierung. Am häufigsten handelte es sich um Körperverletzung (46 Prozent der Fälle), aber auch um Diebstahl, Betrug, Bedrohung, Beleidigung, Sachbeschädigung und Nötigung. Knapp zwei Drittel der zugewiesenen Fälle wurden geschlichtet, 75 Prozent davon innerhalb von ein bis drei Monaten. Die Möglichkeit der Wiedergutmachung aus der Haft gibt es seit dem vergangenen Jahr.
Im vergangenen Jahr wurden in Sachsen-Anhalt 583 Fälle des Täter-Opfer-Ausgleichs genutzt. Im Vorjahr waren es 591 Fälle, von denen 270 den Bereich des Jugendstrafrechts betrafen, so Jennifer Schmidt vom Landesverband für Kriminalprävention und Resozialisierung. Am häufigsten handelte es sich um Körperverletzung (46 Prozent der Fälle), aber auch um Diebstahl, Betrug, Bedrohung, Beleidigung, Sachbeschädigung und Nötigung. Knapp zwei Drittel der zugewiesenen Fälle wurden geschlichtet, 75 Prozent davon innerhalb von ein bis drei Monaten. Die Möglichkeit der Wiedergutmachung aus der Haft gibt es seit dem vergangenen Jahr.