26 Lkw-Fahrern Weiterfahrt untersagt
Am 09.06.2026 zwischen 08:00 und 13:00 Uhr kontrollierten Beamte des Düsseldorfer Autobahn-Verkehrsdienstes auf der A 40 bei Rheurdt in Fahrtrichtung Venlo insgesamt 41 Fahrzeuge des gewerblichen Güterverkehrs. Aufgrund von Verstößen und technischen Mängeln mussten 26 Fahrzeugführern die Weiterfahrt untersagt werden. Die Beamten ahndeten 55 Ordnungswidrigkeiten, darunter Verstöße gegen Sozialvorschriften, technische Mängel und Überladung. In 25 Fällen war die Ladung nicht richtig gesichert. Zudem leiteten die Beamten zwei Strafverfahren ein: wegen Kennzeichenmissbrauchs und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Ein 47-jähriger türkischer Lkw-Fahrer überführte einen Anhänger, der vor etwa sechs Monaten außer Betrieb gesetzt worden war, in die Niederlande. An dem Anhänger war das Kennzeichen eines aktuell zugelassenen Anhängers mit Kabelbindern angebracht. Der Anhänger wies erhebliche technische Mängel an Reifen, Bremsen und Zugverbindung auf. Auch der Lkw selbst war nicht verkehrssicher: Bremsen mangelhaft, Sichteinschränkungen und die Hauptuntersuchung seit einem halben Jahr überfällig. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt, entsprechende Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren eingeleitet.
Am 09.06.2026 zwischen 08:00 und 13:00 Uhr kontrollierten Beamte des Düsseldorfer Autobahn-Verkehrsdienstes auf der A 40 bei Rheurdt in Fahrtrichtung Venlo insgesamt 41 Fahrzeuge des gewerblichen Güterverkehrs. Aufgrund von Verstößen und technischen Mängeln mussten 26 Fahrzeugführern die Weiterfahrt untersagt werden. Die Beamten ahndeten 55 Ordnungswidrigkeiten, darunter Verstöße gegen Sozialvorschriften, technische Mängel und Überladung. In 25 Fällen war die Ladung nicht richtig gesichert. Zudem leiteten die Beamten zwei Strafverfahren ein: wegen Kennzeichenmissbrauchs und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Ein 47-jähriger türkischer Lkw-Fahrer überführte einen Anhänger, der vor etwa sechs Monaten außer Betrieb gesetzt worden war, in die Niederlande. An dem Anhänger war das Kennzeichen eines aktuell zugelassenen Anhängers mit Kabelbindern angebracht. Der Anhänger wies erhebliche technische Mängel an Reifen, Bremsen und Zugverbindung auf. Auch der Lkw selbst war nicht verkehrssicher: Bremsen mangelhaft, Sichteinschränkungen und die Hauptuntersuchung seit einem halben Jahr überfällig. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt, entsprechende Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren eingeleitet.
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