Reichskriegsflagge hissen geplant
Am 06.09.2025 um 13:05 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizei in Duisburg am Hauptbahnhof eine Personengruppe (drei Personen: 22, 16, 16 Jahre alt). Die Beamten bemerkten die Gruppe aufgrund auffälliger Kleidung und Ausrüstung; eine Person trug Teile einer Flecktarnuniform mit Einsatzstiefeln und einen großen Rucksack. Auf Nachfrage nach verbotenen Gegenständen zeigte sich der 22-Jährige zögerlich. Nach Einleitung einer Durchsuchung gab er das Mitführen mehrerer Messer, eines Dolches und einer Axt zu. Die weiteren Maßnahmen wurden auf der Wache durchgeführt. Der 22-Jährige gab an, mit den Begleitern den "Honigbunker" (vermutlich Honigstraße, Duisburg-Meiderich/Beeck) aufsuchen zu wollen, um dort die Reichskriegsflagge zu hissen und nazistische Symbole/Parolen anzubringen und dies zu filmen. Eine Videokamera mit Stativ wurde im Rucksack gefunden. Die Bundespolizei leitete aufgrund von Anhaltspunkten für eine Straftat nach § 86a Abs. 1 Nr. 2 StGB ein Ermittlungsverfahren ein und beschlagnahmte die Gegenstände. Die weiteren Schritte wurden mit dem Staatsschutz des Polizeipräsidiums Duisburg abgestimmt; der Sachverhalt wird weiter aufgeklärt.
Am 06.09.2025 um 13:05 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizei in Duisburg am Hauptbahnhof eine Personengruppe (drei Personen: 22, 16, 16 Jahre alt). Die Beamten bemerkten die Gruppe aufgrund auffälliger Kleidung und Ausrüstung; eine Person trug Teile einer Flecktarnuniform mit Einsatzstiefeln und einen großen Rucksack. Auf Nachfrage nach verbotenen Gegenständen zeigte sich der 22-Jährige zögerlich. Nach Einleitung einer Durchsuchung gab er das Mitführen mehrerer Messer, eines Dolches und einer Axt zu. Die weiteren Maßnahmen wurden auf der Wache durchgeführt. Der 22-Jährige gab an, mit den Begleitern den "Honigbunker" (vermutlich Honigstraße, Duisburg-Meiderich/Beeck) aufsuchen zu wollen, um dort die Reichskriegsflagge zu hissen und nazistische Symbole/Parolen anzubringen und dies zu filmen. Eine Videokamera mit Stativ wurde im Rucksack gefunden. Die Bundespolizei leitete aufgrund von Anhaltspunkten für eine Straftat nach § 86a Abs. 1 Nr. 2 StGB ein Ermittlungsverfahren ein und beschlagnahmte die Gegenstände. Die weiteren Schritte wurden mit dem Staatsschutz des Polizeipräsidiums Duisburg abgestimmt; der Sachverhalt wird weiter aufgeklärt.
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