Am 10.03.2026 überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Bauhaupt- und Baunebengewerbe mehrere Baustellen im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamtes Krefeld. Rund 80 Einsatzkräfte des Zolls kontrollierten insgesamt 33 Firmen, wobei der Schwerpunkt der Maßnahmen auf einer Baustelle im Gewerbegebiet Willich-Münchheide sowie auf der Baustelle eines Wohngebäudekomplexes in Mönchengladbach-Odenkirchen lag. Dabei wurden 140 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt sowie deren Personalien erfasst und vor Ort vorhandene Geschäftsunterlagen geprüft. Bei den Kontrollen ergaben sich mehrere Auffälligkeiten. Auf der Baustelle in Mönchengladbach-Odenkirchen gab es 2 Verdachtsfälle auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, 4 Verdachtsfälle wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, 1 Verdachtsfall wegen möglicher Scheinselbstständigkeit sowie 2 Verdachtsfälle wegen Verstößen gegen die Sofortmeldepflicht. Auf der Baustelle in Willich-Münchheide wurden 6 Verdachtsfälle auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, 19 Verdachtsfälle wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, 1 Verdachtsfall wegen möglicher Scheinselbstständigkeit, 1 Verdachtsfall wegen Leistungsmissbrauchs und 10 Verdachtsfälle wegen Verstößen gegen die Sofortmeldepflicht festgestellt. Zudem wurde auf der Baustelle in Willich-Münchheide eine 54-jährige Person aus Belarus wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ohne erforderlichen Aufenthaltstitel vorläufig in Gewahrsam genommen.
Am 10.03.2026 überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Bauhaupt- und Baunebengewerbe mehrere Baustellen im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamtes Krefeld. Rund 80 Einsatzkräfte des Zolls kontrollierten insgesamt 33 Firmen, wobei der Schwerpunkt der Maßnahmen auf einer Baustelle im Gewerbegebiet Willich-Münchheide sowie auf der Baustelle eines Wohngebäudekomplexes in Mönchengladbach-Odenkirchen lag. Dabei wurden 140 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt sowie deren Personalien erfasst und vor Ort vorhandene Geschäftsunterlagen geprüft. Bei den Kontrollen ergaben sich mehrere Auffälligkeiten. Auf der Baustelle in Mönchengladbach-Odenkirchen gab es 2 Verdachtsfälle auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, 4 Verdachtsfälle wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, 1 Verdachtsfall wegen möglicher Scheinselbstständigkeit sowie 2 Verdachtsfälle wegen Verstößen gegen die Sofortmeldepflicht. Auf der Baustelle in Willich-Münchheide wurden 6 Verdachtsfälle auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, 19 Verdachtsfälle wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, 1 Verdachtsfall wegen möglicher Scheinselbstständigkeit, 1 Verdachtsfall wegen Leistungsmissbrauchs und 10 Verdachtsfälle wegen Verstößen gegen die Sofortmeldepflicht festgestellt. Zudem wurde auf der Baustelle in Willich-Münchheide eine 54-jährige Person aus Belarus wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ohne erforderlichen Aufenthaltstitel vorläufig in Gewahrsam genommen.