Trunkenheitsfahrt endet im Polizeigewahrsam
Am 21.03.2026, um 21:30 Uhr meldete ein Zeuge der Polizei einen Pkw, der auf der A42 in Fahrtrichtung Dortmund in starken Schlangenlinien fuhr. Der Fahrzeugführer sei in Gelsenkirchen-Heßler von der Autobahn abgefahren und habe seine Fahrt über mehrere innerstädtische Straßen fortgesetzt. Dabei sei er weiter in Schlangenlinien und sehr unsicher gefahren, wobei mehrere andere Fahrzeugführer ausweichen oder stark bremsen mussten. Der Fahrer habe seinen Pkw schließlich auf dem Roggenkampsweg abgestellt und sich fußläufig entfernt. Er konnte schließlich durch Polizeibeamte an einer Bushaltestelle sitzend angetroffen werden. Es handelte sich um einen 31-jährigen Duisburger, der nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war und unter Alkoholeinfluss stand. An seinem Pkw konnten frische Unfallspuren festgestellt werden, die Unfallstelle konnte jedoch nicht aufgefunden werden. Dem 31-jährigen Fahrer wurde auf der Polizeiwache eine Blutprobe entnommen, wobei er sich zunehmend aggressiv und drohend gegenüber den Beamten verhielt, sodass die Entnahme der Blutprobe mit Zwang erfolgen musste. Zur Verhinderung weiterer Straftaten blieb der Mann im Anschluss im Polizeigewahrsam. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Gefährdung des Straßenverkehrs. #Verkehrsdelikt
Am 21.03.2026, um 21:30 Uhr meldete ein Zeuge der Polizei einen Pkw, der auf der A42 in Fahrtrichtung Dortmund in starken Schlangenlinien fuhr. Der Fahrzeugführer sei in Gelsenkirchen-Heßler von der Autobahn abgefahren und habe seine Fahrt über mehrere innerstädtische Straßen fortgesetzt. Dabei sei er weiter in Schlangenlinien und sehr unsicher gefahren, wobei mehrere andere Fahrzeugführer ausweichen oder stark bremsen mussten. Der Fahrer habe seinen Pkw schließlich auf dem Roggenkampsweg abgestellt und sich fußläufig entfernt. Er konnte schließlich durch Polizeibeamte an einer Bushaltestelle sitzend angetroffen werden. Es handelte sich um einen 31-jährigen Duisburger, der nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war und unter Alkoholeinfluss stand. An seinem Pkw konnten frische Unfallspuren festgestellt werden, die Unfallstelle konnte jedoch nicht aufgefunden werden. Dem 31-jährigen Fahrer wurde auf der Polizeiwache eine Blutprobe entnommen, wobei er sich zunehmend aggressiv und drohend gegenüber den Beamten verhielt, sodass die Entnahme der Blutprobe mit Zwang erfolgen musste. Zur Verhinderung weiterer Straftaten blieb der Mann im Anschluss im Polizeigewahrsam. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Gefährdung des Straßenverkehrs. #Verkehrsdelikt
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