Am 15.08.2023 wurde in Zülpich-Füssenich eine Mordkommission der Bonner Polizei in enger Abstimmung mit der Bonner Staatsanwaltschaft mit den Ermittlungen nach einem Tötungsdelikt beauftragt. Die Bewohner einer Hofanlage wurden mit lebensgefährlichen Verletzungen aufgefunden. Umfangreiche Ermittlungen führten zu einem dringenden Tatverdacht gegen zwei Männer (36, 37) und eine Frau (36), die daraufhin festgenommen wurden. Gegen den zur Tatzeit 36-jährigen Tatverdächtigen wurde am 24.06.2024 vom Landgericht Bonn unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt. Der Tatverdacht gegen die Frau bestätigte sich nicht. Der Haftbefehl gegen den zur Tatzeit 37-jährigen Mann wurde zunächst aufgehoben, aber aufgrund weiterer Hinweise in der Hauptverhandlung erließ das Amtsgericht Bonn einen erneuten Haftbefehl. Nach einer öffentlichen Fahndung stellte sich der Gesuchte am 22.05.2024 den Bonner Ermittlern, wurde aber im Juli 2025 erneut freigelassen. Nachdem sich der Tatverdacht gegen den inzwischen 40-jährigen Mann erhärtet hatte, wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bonn erneut ein Haftbefehl beim Amtsgericht Bonn beantragt und international nach ihm gefahndet. Mitte November 2025 konnte der Mann in Italien festgenommen werden. Die Staatsanwaltschaft Bonn hat die Auslieferung des Tatverdächtigen an die deutschen Justizbehörden beantragt.
Am 15.08.2023 wurde in Zülpich-Füssenich eine Mordkommission der Bonner Polizei in enger Abstimmung mit der Bonner Staatsanwaltschaft mit den Ermittlungen nach einem Tötungsdelikt beauftragt. Die Bewohner einer Hofanlage wurden mit lebensgefährlichen Verletzungen aufgefunden. Umfangreiche Ermittlungen führten zu einem dringenden Tatverdacht gegen zwei Männer (36, 37) und eine Frau (36), die daraufhin festgenommen wurden. Gegen den zur Tatzeit 36-jährigen Tatverdächtigen wurde am 24.06.2024 vom Landgericht Bonn unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt. Der Tatverdacht gegen die Frau bestätigte sich nicht. Der Haftbefehl gegen den zur Tatzeit 37-jährigen Mann wurde zunächst aufgehoben, aber aufgrund weiterer Hinweise in der Hauptverhandlung erließ das Amtsgericht Bonn einen erneuten Haftbefehl. Nach einer öffentlichen Fahndung stellte sich der Gesuchte am 22.05.2024 den Bonner Ermittlern, wurde aber im Juli 2025 erneut freigelassen. Nachdem sich der Tatverdacht gegen den inzwischen 40-jährigen Mann erhärtet hatte, wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bonn erneut ein Haftbefehl beim Amtsgericht Bonn beantragt und international nach ihm gefahndet. Mitte November 2025 konnte der Mann in Italien festgenommen werden. Die Staatsanwaltschaft Bonn hat die Auslieferung des Tatverdächtigen an die deutschen Justizbehörden beantragt.