Zoll prüft Baugewerbe
Am 10.03.2026 beteiligte sich die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Düsseldorf an einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Baugewerbe. 106 Zöllnerinnen und Zöllner der FKS-Standorte Düsseldorf und Wuppertal kontrollierten an mehreren Standorten in Heiligenhaus, Düsseldorf und Erkrath insgesamt 184 Personen von 67 verschiedenen Unternehmen. Es ergaben sich Verdachtsfälle auf Mindestlohnunterschreitung in 12 Fällen, wobei 5 Fälle auf die FKS Düsseldorf entfallen. Weiterhin gab es 20 Verdachtsfälle auf Beitragsvorenthaltung, davon 11 von der FKS Düsseldorf, sowie einen Verdacht auf Leistungsmissbrauch (FKS Düsseldorf). Zudem gab es zwei Verdachtsfälle auf illegale Ausländerbeschäftigung (beide FKS Wuppertal), bei denen der Verdacht des illegalen Aufenthalts in Deutschland besteht. In zwei Fällen (beide FKS Düsseldorf) gab es den Verdacht auf Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht und in 23 Fällen (alle FKS Wuppertal) den Verdacht auf Verstöße gegen die Arbeitsaufzeichnungspflicht. In sieben Fällen (alle FKS Düsseldorf) setzte der Zoll Verwarngelder fest, da die Arbeitnehmer die erforderlichen Ausweispapiere nicht mitführten. Umfangreiche Ermittlungen stehen im Nachgang zu den Prüfungen.
Am 10.03.2026 beteiligte sich die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Düsseldorf an einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Baugewerbe. 106 Zöllnerinnen und Zöllner der FKS-Standorte Düsseldorf und Wuppertal kontrollierten an mehreren Standorten in Heiligenhaus, Düsseldorf und Erkrath insgesamt 184 Personen von 67 verschiedenen Unternehmen. Es ergaben sich Verdachtsfälle auf Mindestlohnunterschreitung in 12 Fällen, wobei 5 Fälle auf die FKS Düsseldorf entfallen. Weiterhin gab es 20 Verdachtsfälle auf Beitragsvorenthaltung, davon 11 von der FKS Düsseldorf, sowie einen Verdacht auf Leistungsmissbrauch (FKS Düsseldorf). Zudem gab es zwei Verdachtsfälle auf illegale Ausländerbeschäftigung (beide FKS Wuppertal), bei denen der Verdacht des illegalen Aufenthalts in Deutschland besteht. In zwei Fällen (beide FKS Düsseldorf) gab es den Verdacht auf Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht und in 23 Fällen (alle FKS Wuppertal) den Verdacht auf Verstöße gegen die Arbeitsaufzeichnungspflicht. In sieben Fällen (alle FKS Düsseldorf) setzte der Zoll Verwarngelder fest, da die Arbeitnehmer die erforderlichen Ausweispapiere nicht mitführten. Umfangreiche Ermittlungen stehen im Nachgang zu den Prüfungen.
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