Bewährungsstrafe für tödliche Messerstiche
Am 05.04.2012 gegen 00:00 Uhr erstach ein 21-jähriger Angeklagter in Dortmund im Streit einen 18-jährigen Schüler. Das Gericht wertete den Angriff als Notwehr und verurteilte den Angeklagten wegen Beteiligung an einer Schlägerei zu einem Jahr Haft auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre Haft wegen Totschlags beantragt. Zwölf Wachtmeister sicherten den Gerichtssaal, mussten jedoch nicht eingreifen.
Am 05.04.2012 gegen 00:00 Uhr erstach ein 21-jähriger Angeklagter in Dortmund im Streit einen 18-jährigen Schüler. Das Gericht wertete den Angriff als Notwehr und verurteilte den Angeklagten wegen Beteiligung an einer Schlägerei zu einem Jahr Haft auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre Haft wegen Totschlags beantragt. Zwölf Wachtmeister sicherten den Gerichtssaal, mussten jedoch nicht eingreifen.
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